Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/1218/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zur Offenlage zurückzuweisen und die I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zur Offenlage zurückzuweisen und die I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte in ihrer Sitzung am 17.06.09 dem Planungsausschuss empfohlen, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 18.06.09 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 06.07. bis einschließlich 07.08.09. Während dieser Zeit ist 1 Stellungnahme von Bürgern eingegangen. Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen die geplante Änderung vorgetragen.

 

Die Eingabe des Bürgers sowie die dazu gehörige Stellungnahme der Verwaltung ist der Vorlage als Anlage beigefügt und ist Grundlage der Beratung.

 

 

Zusammenfassung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Die Bedenken, die in der Stellungnahme des Bürgers, vertreten durch Kanzlei Lenz und Johlen, vorgetragen wurden, konnten entkräftet werden.

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme des Bürgers zurückzuweisen und die I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 903 - Stolberger Straße / Elsassstraße - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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