Kenntnisnahme - FB 51/0327/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 05.05.2009 teilt ein Bürger mit, dass er eine schleichende Unterwerfung der staatlichen Einrichtungen unter die Glaubensregeln des Islam befürchtet insbesondere, was die Speisevorschriften anbelangt. Er empfindet es als nicht vertretbar, dass beispielsweise beim Grillfest der Kindertagesstätte auf zwei verschiedenen Grills Fleisch angeboten wird, damit andere Fleischsorten nicht mit Schweinefleisch in Berührung kommen. In diesem Zusammenhang fordert er auf, dass alle städtischen Einrichtungen, in denen Mahlzeiten angeboten werden, anzuweisen sind, bei der Erstellung des Speiseplans religiöse Dogmen prinzipiell zu ignorieren.

 

1. Grundsätzliches

Die staatlichen Institutionen, wie Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsgrundschulen sind der Säkularität verpflichtet.

In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich festzustellen, dass auch in Einrichtungen, die überwiegend von nichtchristlichen Kindern besucht werden, z. B. im Ostviertel es üblich ist, die christlichen Feste (St. Martin, die Weihnachts- und Osterzeit) im Jahreslauf mit den Kindern zu besprechen und zu feiern. Insofern ist eine „schleichende Unterwerfung unter die Glaubenregeln des Islam“ nicht nachzuvollziehen.

Religion gehört zum Erfahrungsalltag der Kinder. Eine komplette Trennung zwischen Staat und Religion gibt es in Deutschland nicht. Deshalb fließen unterschiedliche religiöse Grundsätze  in diese Institutionen mit ein.  

Die Praxis in den Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztaggrundschulen stellt sich wie nachfolgend ausgeführt dar:

 

Um das Thema Interkulturalität und Integration im positiven Sinne zu vermitteln,  sind aus fachlicher Sicht folgende Aspekte und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

 

-          die gesellschaftliche und die demografische  Entwicklung unterliegen Veränderungen, die auch in Aachen spürbar sind. Der Anteil der Familien aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen hat in letzten Jahren zugenommen und verteilt sich in unterschiedlicher Größenordnung auf  nahezu alle Stadtteile und Lebensbereiche der Stadt.

 

-          im  Trägerkonzept für die städtischen Kindertageseinrichtungen – basierend auf der Bildungsvereinbarung für NRW- ist  auch das Interkulturelle Lernen, benannt als ethische und religiöse Bildung, fest verankert. Grundlage unserer Kultur ist das christlich-abendländische Weltbild. Dies umfasst insbesondere die Grundrechte unserer Verfassung und die allgemeinen Menschenrechte.

Die Kinder lernen in den Kindertageseinrichtungen diese Grundrechte kennen und leben. Dies geschieht unter anderem in der Auseinandersetzung mit den christlichen und weltlichen Festen im Jahreslauf. Darüber hinaus erhalten die Kinder die Möglichkeit andere Religionen, ihre Feste und die  kulturellen Hintergründe situationsorientiert kennen zu lernen.

Dies geschieht z.B. durch Lieder, Spiele, Geschichten, Bücher und Speisen. Durch die Vielfalt der unterschiedlichen Bildungsangebote legen die Kindertageseinrichtungen den Grundstein für die Entwicklung  zu Demokratiefähigkeit, Selbstachtung, Toleranz und Konfliktfähigkeit.

 

Die Stadt Aachen betreibt zum Schuljahr 2009/2010 neun Offene Ganztagsschulen in eigener Trägerschaft. Hierbei handelt es sich um 4 Gemeinschaftsgrundschulen, 1 Evangelische Grundschule und  4 Katholische Grundschulen.

 

In allen Offenen Ganztagsschulen besuchen zahlreiche Kinder aus unterschiedlichen Nationen die  außerschulischen Angebote. Hier findet ein vielfältiges kulturelles Leben der Kinder miteinander statt. Gegenseitiger Respekt, Akzeptanz und die Kenntnis der verschiedenen Sitten und Gebräuche in den Herkunftsländern aller Kinder, einschließlich der verschiedenen Esskulturen prägen den Alltag.

 

Laut Erlass eröffnet die Offene Ganztagsschule Schülerinnen und Schülern Hilfen zur Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Das Ganztagskonzept ist Teil des Schulprogramms. Bei der Durchführung und Umsetzung werden die Eltern der angemeldeten Kinder in besonderem Maße beteiligt.

 

2. Darstellung der Essenssituation (Mittagstisch) in den städtischen Tageseinrichtungen und

   Offenen Ganztagsgrundschulen:

In allen städtischen Kindertageseinrichtungen  bestellen die Leitungskräfte  bei unterschiedlichen Caterern, Großküchen oder Firmen wöchentlich das warme Mittagessen, das meist täglich in unterschiedlicher Form angeliefert wird.

In 31 von insgesamt 57 städt. Kindertageseinrichtungen wird beim Mittagessen grundsätzlich kein Schweinefleisch angeboten. In den anderen Einrichtungen gibt es in regelmäßigem Wechsel mit anderen Speisen (Geflügel, Fisch, Rind, vegetarische Gerichte) auch Schweinefleisch.

Nachfragen zum Mittagessensangebot werden  von den Eltern häufig gestellt und hier insbesondere von muslimischen Familien, aber zum Teil auch von jüdischen Familien im Hinblick auf  „Hilal“ (geschächtetes statt geschlachtetes Fleisch)

Beschwerden von Eltern, dass auf Schweinefleisch verzichtet wird, liegen bis auf das Schreiben des Bürgers vom 05.05.2009 nicht vor.

 

Der Erlass zur Offenen Ganztagsschule legt fest, dass für die teilnehmenden Kinder die Gelegenheit für einen Imbiss oder eine Mahlzeit bestehen muss.

In den Schulen / OGS wird das Mittagessen  von den Koordinatorinnen bei unterschiedlichen Catereren u. a. einem Biocaterer  bestellt. Mit Ausnahme einer Offenen Ganztaggrundschule wird grundsätzlich kein Schweinefleisch angeboten.

Beschwerden von Eltern, dass auf Schweinefleisch verzichtet wird, gibt es im OGS Bereich aktuell nicht.

 

3. Maßnahmen zum Essensangebot in den städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen 

   Ganztagsgrundschulen:

Zu Beginn des Kindergartenjahres werden mit den Eltern im Aufnahmegespräch alle Fragen und Regelungen  zum Mittagessen, Frühstück, Feste und Feiern im Kindergarten besprochen und gegebenenfalls individuelle Absprachen getroffen.

 

Die Speisepläne sind immer für alle Eltern einsehbar und hängen in der Kindertagesstätte aus.

Der Caterer der Einrichtungen macht Vorschläge für das Essenangebot der nächsten Wochen. Ausgehend von den Erfahrungen der Mitarbeiter /innen, den Rückmeldungen der Eltern und Kinder wird dieser Essensplan mit dem Caterer jeweils modifiziert. Im Einzelfall wird gegebenenfalls der Caterer gewechselt. In der Vergangenheit ergaben sich die Konfliktfälle fast ausschließlich im Zusammenhang mit den Kosten des Mittagsessens. In Absprache zwischen Leitung und den Eltervertretern wurde hier eine einvernehmliche Regelung gesucht, z.B. durch Veränderung des Essensangebots oder gegebenenfalls einen Wechsel des Caterers. Dies ist selbstverständlich, da die Eltern im Regelfall die Mittagessenskosten übernehmen.

Von den Beteiligten erfordert dies eine ständige Kompromissbereitschaft, da bis zu 100 Kinder in einer Kindertagesstätte zu Mittag essen.

 

Alle Einrichtungen bieten Alternativen zum bestehenden Speiseplan an z.B. durch:

-          weiteres bestelltes Essen (anderes Fleisch oder Fisch)

-          Mitbringen des Essens von zu Hause

-          „ Hinzukochen“ in der Kindertagesstätte 

-          vegetarisches Essen

Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes und der dadurch deutlich höheren Zahl der am Mittagstisch teilnehmenden Kinder sind die Kapazitäten und die Ausstattung der Küchen in den Einrichtungen nicht ausreichend, um allen individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden.

 

In der OGS wird zu Beginn des Schuljahres mit den Eltern auf einem Elternabend, oder in einem persönlichen Gespräch, das Thema des Mittagessens erörtert. Die Eltern haben hierbei die Gelegenheit ihre Vorstellungen zu äußern. Sie werden darüber informiert, welcher Caterer das Mittagessen liefert und wie sich das Menü zusammensetzt. 

In allen Offenen Ganztagsgrundschulen wird darauf geachtet, dass beim Mittagessen ein ausgewogenes Verhältnis von bewusster, gesunder Ernährung besteht und das Mittagessen zugleich kindgerecht ist.

Auf dem Speiseplan stehen Geflügel, Fisch, Rindfleisch, Suppen, Rohkost und vegetarische Gerichte.

 

4. Fazit:

Im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsgrundschulen mit städtischem Personal besteht eine hohe Flexibilität, im Interesse aller Kinder und Eltern, das Essensangebot im Sinne einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung zu gestalten und im Rahmen der Möglichkeiten auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

 

Es ist nachvollziehbar, dass sich der Bürger für seine Kinder auch beim Mittagstisch in der Kindertageseinrichtung Schweinefleisch wünscht. Dieser Wunsch ist mit der Leitung der Kindertagesstätte und der Teamleitung thematisiert worden. Dem Bürger wurde mitgeteilt, dass er selbstverständlich, wie alle anderen Eltern auch, seinen Kindern bei Bedarf Schweinefleisch zu jeder Mahlzeit mitgeben kann. Unter Punkt 3 ist unter anderem ausgeführt, wie die Eltern über Regelungen zum Mittagessen und Frühstück bereits beim Aufnahmegespräch frühzeitig informiert werden und wie individuelle Wünsche im Regelfall aufgegriffen werden.

 

Im Austausch mit der Integrationsbeauftragten und deren Recherche beim Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration sowie in anderen Städten wurde deutlich, dass zu diesem Thema in  allen Städten individuelle Lösungen gefunden werden. Eine Vorgabe seitens des Ministeriums gibt es nicht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Maßnahme:

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Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

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a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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