Entscheidungsvorlage - FB 61/1227/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie empfiehlt  dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung mit der Anlage eines Schutzstreifens zwischen Reichsweg und Hüttenstraße zu beauftragen.

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Anlage eines Schutzstreifens zwischen Reichsweg und Hüttenstraße.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Am 03.09.2008 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, die „fehlende Radwegeverbindung zwischen dem erneuerten Reichsweg und der Hüttenstraße im Abschnitt Stolberger Straße/Rottstraße zeitnah mit dem Umbau des Reichswegs zu schaffen.“ Die Hüttenstraße sei bereits beidseitig bis zur Kreuzung Rottstraße mit Schutzstreifen ausgestattet und der Ausbau des Reichswegs mit Radverkehrsanlagen solle im Oktober 2008 beginnen. (siehe Anlage 1)

 

 

Sachstand

Entlang der Hüttenstraße existieren seit dem Umbau 2003 beidseitig 1,50m breite Schutzstreifen. Auch entlang der Dresdener Straße befinden sich beidseitig Radverkehrsanlagen. Der Reichsweg wurde 2009 umgebaut und wird nach seiner Fertigstellung im Oktober 2009 stadteinwärts über Schutzstreifen und stadtauswärts über einen Radweg entlang der Bahndammstützmauer verfügen.   Die Achse Rottstraße/Reichsweg ist als abknickende Vorfahrt ausgeschildert und stellt sowohl für den Kfz-Verkehr als auch den Radverkehr aus und in Richtung Rothe Erde und Eilendorf eine wichtige Verbindung dar. Rottstraße und Reichsweg sind Bestandteil der ausgeschilderten Radroute 8 des städtischen Radroutennetzes, welche über Eilendorf nach Stolberg führt. Die Rottstraße ist als ergänzende Straße Bestandteil des Aachener Hauptstraßennetzes und mit Tempo 50 befahrbar. Bei einer Verkehrserhebung im Jahr 2007 wurden hier 560 Fahrzeuge in der Spitzenstunde gezählt.

 

 

Maßnahme

Um die Lücke zwischen Reichsweg und Hüttenstraße für den Radverkehr zu schließen, hat die Verwaltung die Möglichkeiten überprüft,  in der Rottstraße beidseitig Radverkehrsanlagen zu schaffen. Die Überprüfung der Straßenquerschnitte hat ergeben, dass beidseitige Schutzstreifen wie in der Hüttenstraße nur möglich sind, wenn vollkommen auf das Fahrbahnrandparken verzichtet wird.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die im Reichsweg praktizierte Lösung in ähnlicher Form in der Rottstraße weiterzuführen, da auch hier nur einseitig Bebauung vorliegt und der Gehweg entlang der Bahndammstützmauer kaum von Fußgängern genutzt wird. Die heutige Fahrbahn ist (neben dem Parkstreifen entlang der Mauer) zwischen 6,50m und ca. 8,50 m breit. Stadteinwärts soll von Rottstraße Haus-Nr. 9 bis zur Einmündung Reichsweg ein 1,25 -1,50m breiter Schutzstreifen markiert werden. Richtung Rothe Erde wird der Radverkehr vom Radweg am Reichsweg wie heute über den Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ geführt. Damit bleiben im Teilstück der Rottstraße ca. 15 Parkstände erhalten.

 

Vor dem Kreuzungsbereich Hüttenstraße/Dresdener Straße/Hüttenstraße wird der Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn geführt, damit er im Sichtfeld des Autofahrers über einen Aufstellstreifen in seine gewünschte Fahrtrichtung fahren kann.  Alle Fahrbeziehungen für den Kfz-Verkehr bleiben erhalten.

Als ergänzende Kleinmaßnahme wird im Rahmen dieser Markierungsarbeiten die vorhandene Querungsstelle im Einmündungsbereich Stolberger Straße/Rottstraße, die verbotswidrig zugeparkt wird, bis an das Baumbeet vorgezogen. (siehe Anlagen 2 und 3)

 

Die verkehrsrelevanten Dienststellen der Verwaltung sowie die Polizei und die ASEAG haben der Planung zugestimmt.

 

Kosten

Die Kosten für die Maßnahme werden in der Sitzung mitgeteilt. Im Haushaltsplan 2009 sind für die Anlage von Radverkehrsanlagen aus dem Auftragssachkonto X 12010064 - 7852064 / 2009 „Umsetzung Radverkehrsplanung unter Berücksichtigung. der Beteiligung von Kindern u. Jugendlichen (2009)“ Mittel in Höhe von 100.000€ eingeplant. Für die Umsetzung von Kleinmaßnahmen stehen aus dem Auftragssachkonto X 12010051 - 7852051 / 2009 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum 2009  40.000€ zur Verfügung.

           

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2009 sind für die Anlage von Radverkehrsanlagen aus dem Auftragssachkonto X 12010064 - 7852064 / 2009 „Umsetzung Radverkehrsplanung unter Berücksichtigung. der Beteiligung von Kindern u. Jugendlichen (2009)“ Mittel in Höhe von 100.000€ eingeplant. Für die Umsetzung von Kleinmaßnahmen stehen aus dem Auftragssachkonto X 12010051 - 7852051 / 2009 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum 2009“  40.000€ zur Verfügung. Die Kosten werden in der Sitzung mitgeteilt.

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Anlagen

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