Entscheidungsvorlage - A 62/0008/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreff: Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 862 Gödersfeldhier:Straßenbenennung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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16.03.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Benennung der von der Freunder Landstraße abgehenden Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 862
Die Straße liegt im Bereich des Bebauungsplanes 862, der seit dem 30.10.2004 rechtskräftig ist. Die an die neue Straße angrenzenden Grundstücke sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Wegen der zu erwartenden Wohnbebauung ist somit eine Benennung der Straße erforderlich.
Das
Bebauungsplangebiet trägt in den heutigen Kartenwerken (Liegenschaftskarte,
Deutsche Grundkarte) die Gewannenbezeichnung „Gödersfeld“. Diese Schreibweise
wurde erstmalig 1936 in der damaligen Amtskarte Gemarkung Brand, Flur 3
verwandt. Vorher findet sich in
der Urkarte von 1826 die Schreibweise „Goedersfeld“.
Es ist
anzunehmen, dass es sich bei der alten Schreibweise mit „oe“ um den
Dehnungsbuchstaben handelt und demzufolge die heutige Schreibweise mit “ö“ eine
fehlerhafte Umwandlung ist.
In den
Kartenwerken ist die Gewannenbezeichnung südlich der neuen Straßen vermerkt.
Daraus ergibt sich, dass die Gewannenbezeichnung für ein größeres Gebiet
besteht, als das, welches durch die Straße erschlossen wird. Ebenso umfasst der
Bebauungsplan ein größeres Gebiet, in dem die neue Straße mit der geplanten
Bebauung lediglich den nördlichen Bereich umfasst.
Die Verwaltung schlägt deshalb für die neue Straße - abgeleitet von der oben beschriebenen Gewannenbezeichnug – den Straßennamen „Im Gödersfeld“ vor. Alternativ wäre auch die Kurzform „Gödersfeld“ möglich. Wegen der seit 1936 eingeführten Schreibweise mit „ö“ wird vorgeschlagen, den Straßennamen abweichend von der ursprünglichen Schreibweise mit „ö“ festzulegen.
An der von der Schroufstraße abgehenden Erschließung werden voraussichtlich wenige Wohnhäuser angebaut werden, die von der Schroufstraße aus nummeriert werden können. Somit ist für dieses relativ kurze Straßenstück kein besonderer, neuer Straßennamen erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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94,1 kB
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