Entscheidungsvorlage - A 62/0008/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung  nennt die von der Freunder Landstraße abgehende Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 862 einschließlich der Abzweigungen „Im Gödersfeld“.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Benennung der von der Freunder Landstraße abgehenden Straße im Gebiet des Bebauungsplanes 862

 

Die Straße liegt im Bereich des Bebauungsplanes 862, der seit dem 30.10.2004 rechtskräftig ist. Die an die neue Straße angrenzenden Grundstücke sind als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Wegen der zu erwartenden Wohnbebauung ist somit eine Benennung der Straße erforderlich.

 

Das Bebauungsplangebiet trägt in den heutigen Kartenwerken (Liegenschaftskarte, Deutsche Grundkarte) die Gewannenbezeichnung „Gödersfeld“. Diese Schreibweise wurde erstmalig 1936 in der damaligen Amtskarte Gemarkung Brand, Flur 3 verwandt.  Vorher findet sich in der Urkarte von 1826 die Schreibweise „Goedersfeld“.

 

Es ist anzunehmen, dass es sich bei der alten Schreibweise mit „oe“ um den Dehnungsbuchstaben handelt und demzufolge die heutige Schreibweise mit “ö“ eine fehlerhafte Umwandlung ist.

 

In den Kartenwerken ist die Gewannenbezeichnung südlich der neuen Straßen vermerkt. Daraus ergibt sich, dass die Gewannenbezeichnung für ein größeres Gebiet besteht, als das, welches durch die Straße erschlossen wird. Ebenso umfasst der Bebauungsplan ein größeres Gebiet, in dem die neue Straße mit der geplanten Bebauung lediglich den nördlichen Bereich umfasst.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb für die neue Straße - abgeleitet von der oben beschriebenen Gewannenbezeichnug – den Straßennamen „Im Gödersfeld“ vor. Alternativ wäre auch die Kurzform „Gödersfeld“ möglich. Wegen der seit 1936 eingeführten Schreibweise mit „ö“ wird vorgeschlagen, den Straßennamen abweichend von der ursprünglichen Schreibweise mit „ö“ festzulegen.

 

An der von der Schroufstraße abgehenden Erschließung werden voraussichtlich wenige Wohnhäuser angebaut werden, die von der Schroufstraße aus nummeriert werden können. Somit ist für dieses relativ kurze Straßenstück kein besonderer, neuer Straßennamen erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 1500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 1500 € zur Verfügung.

 

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Anlagen

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