Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 40/0242/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Errichtung von  vier Kompetenzzentren wird vom Schulausschuss sowie vom Kinder- und Jugendausschuss befürwortet und dem Rat wird empfohlen,  eine Beteiligung an der Pilotphase vorbehaltlich des Vorliegens aller Voraussetzungen zu  beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt beim Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die

Umwandlung der vier städt. Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

in Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung  im Rahmen des von der Landesregierung NRW vorgesehenen Pilotprojektes zur Einrichtung von Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung ab dem Schuljahr 20010/11 (01.08.2010) vorbehaltlich des Vorliegens aller Voraussetzungen zu beantragen.

 

Die parlamentarischen Gremien sind  zu Beginn des kommenden Jahres über die Ausgestaltung der pädagogischen Konzepte der vorgenannten Schulen, die Beteiligung der allgemeinen Schulen

sowie die in den jeweiligen Einzuggebieten vorhanden Unterstützungs- und Beratungsangebote,

die den zukünftigen Kompetenzzentren zur Verfügung gestellt werden können, zu informieren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage:

 

Gemäß Schulgesetz § 20 Abs. 5 kann der Schulträger „Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung ausbauen. Sie dienen der schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Angeboten zur Diagnostik, Beratung und ortsnahen präventiven Förderung“.

Zunächst wird auf der Grundlage des Eckpunktepapiers des MSW vom 17.10.2007  eine Pilotphase für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung vorgeschaltet. Eine Rechtsverordnung soll erst nach Abschluss dieser Pilotphase auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse  erlassen werden.

Aufgrund der mit diesem Konzept verbundenen grundlegenden Änderung der sonderpädagogischen Förderung in örtlichen bzw. regionalen Kontexten,  sowie vieler damit zusammenhängender haushaltsrechtlicher, dienst- und personalrechtlicher sowie schulfachlicher Fragestellungen, sollen zunächst im Rahmen der Pilotphase Erfahrungen in der Praxis gesammelt werden.

 

Im Oktober 2007 hatte das MSW das  Eckpunktepapier diese Gesetzesvorgabe in der Weise umgesetzt, dass während einer Pilotphase von 2008 bis 2011 landesweit bis zu 20 Förderschulen Konzepte erproben sollten.

Im Frühjahr 2009 wurde die Zahl 20 auf 50 Projekte erhöht und die Möglichkeit für weitere Kommunen eröffnet, sich ab 2009 oder 2010 an der Pilotphase zu beteiligen.

 

Eckpunktepapier des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zu dem Modellprojekt

 

Mit dem Ausbau von Förderschulen zu  Kompetenzzentren, durch die  eine Neuorganisation der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht angestrebt wird, werden u. a. folgende Ziele verfolgt:

 - wohnortnahe integrative Förderung erreichen

- durch präventive Maßnahmen in den allgemeinen Schulen verhindern, dass sich

  Unterstützungsbedarfe bei Schüler/innen zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf verfestigen

- Bündelung von schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten mit einer

  gleichzeitigen Vernetzung von Kompetenzen, insbesondere mit denen der Jugendhilfe

- Stärkung der Regelschulen durch den flexiblen Einsatz sonderpädagogischer Lehrkräfte

 

Mit der Einrichtung von Kompetenzzentren soll keine „dritte Säule“ einer sonderpädagogischen Förderung geschaffen werden, sondern vielmehr sollen die unterschiedlichen Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung zu einem Gesamtsystem zusammengefasst werden. Deshalb gehört zum Kompetenzzentrum immer ein Netzwerk allgemeiner Schulen und ggf. weiterer Förderschulen mit

einem klaren Einzugsgebiet / Zuständigkeitsgebiet.

 

Herr Greuel als zuständiger Schulaufsichtsbeamter wird im Rahmen der beigefügten Power- Point –Präsentation das Konzept in der gemeinsamen Sitzung erläutern.

 

2. Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem Modellprojekt

 

Für den Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren ist eine Vernetzungsstruktur mit den

teilnehmenden Schulen, Trägern der Jugendhilfe, mit außerschulischen und medizinischen Einrichtungen und Beratungsdiensten Voraussetzung.

 

Für eine Teilnahme an dem Modellprojekt muss der Schulträger das Konzept dieser Vernetzung

vorlegen und beschreiben, auf welche Weise er die erforderlichen eigenen Angebote (Jugendhilfe,

Gesundheitsamt, schulpsychologischer Dienst, andere Beratungsstellen …) in das Kompetenzzentrum mit einbringt. Dieses kann durch personelle Unterstützung aber auch durch systematische und konzeptionelle Vernetzung bestehender Angebote in unverändert unterschiedlicher Zuständigkeit sein.

Das Konzept bedarf der Zustimmung der Schulkonferenzen der Regelschulen, die zum Einzugsbereich des Kompetenzzentrums gehören.

 

Im Einvernehmen mit der zuständigen Oberen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung in Köln ist  ein Organisationsmodell vorgesehen, das die Stadt in 4 Viertel aufteilt; jeweils eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird Kompetenzzentrum, das mit den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache und emotionale und soziale Entwicklung  sowie den außerschulischen Partnern kooperiert. Zu  dem jeweiligen Einzugsbereich gehören die  Grundschulen, Hauptschulen,  Realschulen, Gesamtschulen und  Gymnasien sowie die Kindertageseinrichtungen des Viertels.

 

Die  vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der Stadt Aachen haben ihr Interesse bekundet, Kompetenzzentren zu werden. Mit den Schulleitungen dieser Schulen wurden von der unteren Schulaufsicht Vorgespräche geführt; weitere Gespräche mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule  (Abteilungen Planung, Jugendhilfe, Schulbetrieb sowie mit dem schulpsychologischen  Dienst) und dem schulärztlichen Dienst sind terminiert.

Hiernach werden die Schulen  später  ihr Konzept zum Ausbau ihrer Schule zu Kompetenzzentren vorlegen.

Nach Vorlage der Ausgangskonzepte der Schulen werden mit den allgemeinen Schulen, die mit

den  Kompetenzzentren ein Netzwerk bilden, Abstimmungsgespräche geführt, da die Schulkonferenzen dieser Schulen dieser Zusammenarbeit zustimmen müssen.

 

Der Antrag auf Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische

Förderung  im Rahmen  der „2. Pilotphase“ ab 01.08.2010  ist bis zum 15.10.2010 zu stellen und über die Bezirksregierung beim Ministerium für Schule und Weiterbildung einzureichen.

Für den Antrag ist ein positives Votum von 75 % aller Grund- Haupt-, Förder-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien der Stadt erforderlich.

Bei einem positiven Votum schließt der Schulträger mit dem MSW eine Kooperationsvereinbarung ab,

die konkret die wechselseitigen Unterstützungsmaßnahmen umfasst.

 

Die Stellungnahmen der allgemeinen Schulen, die Ausgangskonzepte der Schulen  zur Umwandlung der Schulen in Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung sowie eine Aufstellung der in den jeweiligen Sozialräumen vorhanden Unterstützungs- und Beratungsangebote, die den zukünftigen Kompetenzzentren zur Verfügung gestellt werden können, werden dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW nachgereicht.

 

Aus Sicht der Schulentwicklungsplanung wird die Entwicklung einer zunehmenden Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an Regelschulen im Hinblick  auf die Raumkapazitäten der Schulen zu beobachten sein. Weitere Voraussetzung ist neben der Zustimmung aller Schulkonferenzen, dass sowohl das Land als auch die Kommune die hiefür erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen einvernehmlich definieren und verbindlich vereinbaren.

 

Das Kompetenzzentrum bietet Möglichkeiten zu bedarfsorientierten Veränderungen im System der sonderpädagogischen Förderung. Mit der Errichtung von Kompetenzzentren werden neue und zusätzliche Möglichkeiten der Vernetzung, des effektiven Ressourceneinsatzes, der Bündelung von

schulischen und außerschulischen Kompetenzen, des weiteren Aufbaus von Beratungsstrukturen und des Ausbaus von zielführender individueller, integrativer und wortortnaher Förderung geschaffen. Die Systeme Förderschulen und Gemeinsamer Unterricht sollen weiter verbunden und verstärkt werden. Ziel ist es, innerhalb des Kompetenzzentrums und in den allgemeinen Schulen zu fördern und mehr Integration zu ermöglichen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Angesichts vermuteter zusätzlicher Kosten für die Schulträger nach Einrichtung von KSF’s erfolgte bei den Städten Köln, Leverkusen, Wermelskirchen und Zülpich, die ab 01.08.2008 am Modellversuch teilnehmen, eine entsprechende Nachfrage.

 

Nach derzeitiger Einschätzung zeichnet sich keine Kostensteigerung für o. g. Kommunen ab, wobei im Rahmen des Pilotprojektes engmaschige Absprachen zwischen dem jeweiligen Kompetenzzentrum, dem Schulträger und der Jugendhilfe stattfinden, um u. a. die Kostenentwicklung im Blick zu halten.

 

Auszuschließen ist jedoch nicht, dass bei weiterer Implantierung der Kompetenzzentren über den Modellzeitraum hinaus, es zu Kostensteigerungen in zzt. nicht bezifferbarer Höhe im Bereich der Jugendhilfe kommen kann.

 

Alle Kommunen haben ihre ohnehin zur Verfügung stehenden Jugendhilfeangebote wie z. B. Einsatz von Schulsozialarbeit und Sozialpädagogische Gruppenangebote gemäß § 29 SGB VIII in die Pilotprojekte eingebracht, was jedoch nicht ausschließt, dass weitergehende Hilfeangebote am Ort der Regelschulen wie auch des Kompetenzzentrums entwickelt und eingerichtet werden müssen.

 

Die Städte Köln und Leverkusen haben jeweils zusätzlich Mittel für Material und ergänzender Testmaterialien bis zu 14.000 Euro bereitgestellt.

 

Insgesamt wird in allen Kommunen deutlich, dass

 

·         Ausreichende  räumliche Voraussetzungen

·         Unterstützung bei der Kooperation mit der Jugendhilfe

·         Kooperation schulpsychologischer Dienst und Erziehungsberatung

·         Unterstützung bei Projekten

·         Personelle Unterstützung im Bereich Schulsozialarbeit

·         Personelle Unterstützung im Therapie- und Betreuungsbereich

·         Kooperation mit dem jugendärztlichen Dienst

 

Bedingungen für die Einrichtung und Implantierung der Kompetenzzentren sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

nach derzeitiger Einschätzung keine

Maßnahme:

_________________________________

 

 

_________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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