Entscheidungsvorlage - FB 40/0243/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gemäß dem Vorschlag der Schulkonferenz der GHS Kronenberg die Änderung der amtlichen Bezeichnung in

 

Reformpädagogische Sekundarschule

Am Dreiländereck

Gemeinschaftshauptschule der Stadt Aachen

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Schulausschuss wurde in seiner Sitzung am 05.05.2009 das reformpädagogische Konzept der GHS Kronenberg vorgestellt. Der Schulausschuss hat einstimmig die Konzeption zur Sicherung des Schulstandortes begrüßt und die Verwaltung aufgefordert, über die Umsetzung mit der Bezirksregierung zu verhandeln. Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich hierzu nach schulfachlicher Prüfung ihre Zustimmung erteilt. Das pädagogische Konzept kann im Rahmen des Regelsystems der Hauptschule umgesetzt werden.

 

Hinsichtlich der in diesem Zusammenhang beabsichtigten Namensänderung hat die Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 Absatz 6 Schulgesetz jede Schule eine Bezeichnung zu führen hat, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Bei Hauptschulen ist darüber hinaus die Schulart anzugeben, vorliegend also Gemeinschaftshauptschule.

 

Nach bisherigen Schulkonferenzbeschluss würde die amtliche Bezeichnung unter den v.g. Vorgaben wie folgt lauten:

 

Städtische reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck

Gemeinschaftshauptschule

Aachen

 

Ein unmittelbarer Bezug zum Stadtteil ist aus der neuen amtlichen Bezeichnung somit nicht mehr zu erkennen. Da der bisherige Name in der Bildungslandschaft der Stadt ein Begriff und in der öffentlichen Wahrnehmung fest verankert ist, ist nach Auffassung der Verwaltung nicht auszuschließen, dass zum nächsten Anmeldetermin die Anmeldezahlen aus Unkenntnis in Bezug auf diese „neue Schule“ stagnieren und nicht – wie gewünscht – steigen. Um die Schule mit ihrem reformpädagogischen Konzept in der öffentlichen Wahrnehmung weiterhin fest zu verankern wurde der Schulkonferenz als Alternative folgende amtliche Bezeichnung vorgeschlagen:

 

Städtische Gemeinschaftshauptschule Kronenberg

Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck

Aachen

 

Die Schulkonferenz hat sich mit diesen geäußerten Bedenken in ihrer Sitzung am 07.09.2009 befasst und ist einhellig zu der Auffassung gelangt, von der Ortsbekundung im Namen dennoch Abstand zu nehmen. Nach Aussage vieler Eltern sei gerade die Nennung des Namens Kronenberg ein Ausschließungsgrund für die Anmeldung des Kindes. Dabei würden die Eltern nicht die tatsächliche pädagogische Arbeit der Schule, sondern den gerüchteweisen Ruf der Hauptschule werten. Gerade von diesem schlechten Ruf möchte die Schule sich lösen und mit dem neuen Namen vor allem das reformpädagogische Konzept dokumentieren. Die Schulkonferenz schlägt somit als amtliche Bezeichnung vor:

 

 

Reformpädagogische Sekundarschule

am Dreiländereck

Gemeinschaftshauptschule der Stadt Aachen

 

Die Verwaltung schließt sich aus den o.a. Gründen dem Vorschlag der Schulkonferenz an.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Maßnahme:

________________________________

 

 

________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

_________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

_________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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