Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 51/0329/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Gremienlandschaft in der Jugendhilfeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10, Herr Ernst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.09.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie beauftragen die Verwaltung, den zu Beginn der nächsten Wahlperiode neu zu bildenden Ausschüssen KJA und Schulausschuss für die jeweilige konstituierende Sitzung eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
Den neu zu bildenden Ausschüssen wird empfohlen, zu beschließen, dass – wie in den Erläuterungen dargestellt -,
- 3 Unterausschüsse und
- 5 AGs gemäß § 78 SGB VIII
gebildet werden und hinsichtlich der Wiederbelebung der Sozialraumkonferenzen wie vorgeschlagen verfahren wird.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der KJA hat sich in seiner Sitzung am 09.06.2009 auf der Basis einer entsprechenden Verwaltungsvorlage mit der Thematik befasst. Da der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen wollte, wurde die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen.
Der Unterausschuss hat am 24.08.2009 dann das Thema ausführlich beraten.
Im Rahmen der Diskussion im Unterausschuss wurden seitens der Vertreter/-innen der Ratsfraktionen sowie der freien Träger insbesondere folgende Aspekte hervorgehoben:
- Das Denkmodell der Verwaltung wird abgelehnt, da sich die bewährten Strukturen der Jugendhilfe hier nicht wieder finden.
- Auch in der Verzahnung der Systeme Jugendhilfe und Schule muss die Jugendhilfe ihr Profil bewahren und darf den jugendhilfeinternen, ausgeprägten Kommunikationsprozess nicht aufgeben.
- Insbesondere der Unterausschuss Jugendhilfeplanung muss als wichtigstes Steuerungsinstrument innerhalb der Jugendhilfe erhalten bleiben.
- Der Unterauschuss Stadtjugendplan sollte ebenfalls erhalten bleiben, darüber hinaus aber die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans begleiten.
- Die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII sollten ebenfalls erhalten bleiben und weiterhin nach der Systematik der vier Leistungsbereiche des SGB VIII strukturiert sein. Vertreter-/innen der Schulen sollten auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaften und Sozialraumkonferenzen – ggfls. themenbezogen – eingebunden werden.
- Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaften sollte überprüft und aktualisiert werden, die bei der Gründung der AGs zugrunde gelegte Mandatierung ist nicht mehr zeitgemäß.
- Die Arbeitsgemeinschaften und Sozialraumkonferenzen brauchen klar formulierte Aufträge aus den Ausschüssen und Unterausschüssen, um ihrer Funktion als Gremien der Jugendhilfeplanung gerecht werden zu können, es sollte nicht darum gehen Bedarfe zu artikulieren, sondern im Auftrag der politischen Gremien möglichst konkrete Maßnahmen zu planen. Der Tagungsrhythmus der Arbeitsgemeinschaften sollte am Bedarf orientiert werden, um die Beteiligten nicht unnötig zu belasten.
- Die Regelung für die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften sollte überdacht werden, da insbesondere den freien Trägern der Austausch mit den Fachabteilungen des FB 45 wichtiger ist als der Kontakt zur Planungsabteilung.
Im weiteren Verlauf der Diskussion mit der Verwaltung konnte dann Einvernehmen hergestellt werden, dass ein möglichst hochkarätig besetztes Gremium gebraucht wird, welches den Prozess der Verzahnung von Jugendhilfe und Schule steuert und begleitet.
Im Ergebnis der Diskussion sprach der Unterausschuss Jugendhilfeplanung dann konkret folgende Empfehlungen aus:
a)
zu den Unterausschüssen:
Es sollen drei Unterausschüsse gebildet werden, und zwar
- Ein Unterausschuss Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsgremium der Jugendhilfe,
- ein Unterausschuss Stadtjugendplan und Kinder- und Jugendförderplan,
- ein Unterausschuss Jugendhilfe und Schule, dem angehören sollten:
§ die jugendpolitischen Sprecher der Ratsfraktionen
§ die schulpolitischen Sprecher der Ratsfraktionen
§ Vertreter der freien Träger aus dem KJA
§ Vertreter/-innen der Unteren Schulaufsichtsbehörde (Schulräte/-innen)
§ der Jugend- und Schuldezernent
§ die Fachbereichsleitung FB 45
§ Abteilungsleitungen FB 45
b)
zu den Arbeitsgemeinschaften gemäß §
78 SGB VIII:
Es sollen weiterhin 4 Arbeitsgemeinschaften gemäß den Leistungsbereichen des SGB VIII gebildet werden, die Zusammensetzung ist zu überprüfen und zu aktualisieren, Vertreter/-innen der Schulen sind – ggfls. themenbezogen – einzubinden.
Anmerkung der Verwaltung:
Unter Hinweis auf den in der KJA-Sitzung am 27.01.2009
beratenen Antrag der Arbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für
Kinder/Tagespflege zur Gründung einer neuen Arbeitsgemeinschaft für den Bereich
offene Ganztagsschule wird angeregt, hierzu eine weitere Arbeitsgemeinschaft
gemäß § 78 SGB VIII zu bilden.
c)
zu den Sozialraumkonferenzen:
Hier sollte verfahren werden wie in der KJA-Vorlage am 09.06.2009 (welche textgleich dem Unterausschuss Jugenhilfeplanung am 24.08.2009 als Diskussionsgrundlage vorlag) vorgeschlagen. Dies bedeutet:
- Die Verwaltung wird alle notwendigen Gespräche führen, um flächendeckend Sozialraumkonferenzen in allen Sozialräumen wieder zu installieren bzw. zu aktivieren bzw. vorhandene andere Gremien (Stadtteilkonferenzen etc.) in dieser Funktion einzubinden.
- Die Sozialraumkonferenzen erfüllen als Element der sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung folgende Funktionen und Aufgaben:
In Selbstorganisation:
§ Vernetzung der Fachkräfte im Sozialraum,
§ Seismograph für Fehlentwicklungen im Sozialraum
In Projektform, zeitlich
begrenzt und mit adäquater Unterstützung durch die Planungsabteilung und die
Fachabteilungen des FB 45:
§
Bearbeitung von Planungsaufträgen für die
Jugendhilfe,
§
zielorientierte Erarbeitung von
Maßnahmevorschlägen für den Sozialraum.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
keine |
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Maßnahme: |
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_________________________________ |
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Investitionskosten |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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__________€ |
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Sachkosten |
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__________€ |
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Abschreibung |
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__________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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__________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
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c. |
Personalkosten |
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__________€ |
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d. |
Sachkosten |
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__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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__________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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__________€ |