Entscheidungsvorlage - FB 51/0331/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die Verteilung der Fördermittel für das Haushaltsjahr 2009.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Vorbemerkung

Bei den Haushaltsberatungen in der Schulausschussitzung vom 29.01.2009 wurde für das Haushaltsjahr 2009 das Produktsachkonto „Grundschulförderung“ mit einem Ansatz in Höhe

100.000 € eingerichtet.

Die Gelder sollen der zur Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen dienen. Hieraus sollen Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.

 

2. Ermittlung der Indikatoren

Zur Ermittlung der besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen und der Entwicklung einer Rangfolge dieser, anhand verschiedener Indikatoren, haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen der zuständigen Schulrätin und verschiedenen Abteilungen des FB 45 sowie der Fachbereichsleitung stattgefunden.

 

Folgende Indikatoren wurden bei der Ermittlung berücksichtigt:

-          Teilnahme am Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“

-          Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf/ Sprachstanderhebungen bei 4jährigen

-          Übergangsquoten Hauptschulen

-          Maßnahmen nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen

-          Schüler mit Migrationshintergrund

-          Passausländer

 

Die jeweiligen Werte der einzelnen Indikatoren, bspw. die Zahl der Schüler, die auf eine Hauptschule übergehen, wurden, um vergleichbare Werte zu erhalten in Prozentzahlen umgewandelt.

 

Bei dem Indikator „Anteil von Kindern mit Sprachförderbedarf/ Sprachstandserhebungen bei 4 jährigen“ befinden sich die Kinder regulär derzeit in einer Kindertageseinrichtung. Hier wurde eine räumliche Verteilung auf die Grundschule vorgenommen, die der derzeit besuchten Kindertageseinrichtung räumlich zugeordnet werden kann.

Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder zu 85 % die bereits jetzt zugeordnete Grundschule besuchen werden.

Der Prozentwert dieses Indikators wurde daher folgendermaßen ermittelt:

            Bsp: GGS Kronenberg

50 4jährige Kinder, deren besuchte KiTa in der näheren Umgebung der GGS Kronenberg liegt, haben einen Sprachförderbedarf und sind räumlich dieser Grundschule zugeordnet worden.

            85 % dieser Kinder werden aller Voraussicht nach auch dort eingeschult werden.

            -> Rechnung: 85% von 50 Kindern = 42,5 Kinder, 42,5 Kinder im Verhältnis zu

                                    84 Schülern insgesamt im Schuljahr 2008/2009 beträgt 88,15 %

 

Die einzelnen Indikatoren sind in der jeweiligen Rangfolge dargestellt (s. Anlage 1).

 

 

3. Gewichtung der Indikatoren

Um zu einem rechnerischen Ergebnis zu kommen, wurden im zweiten Schritt die Indikatoren in einer Tabelle zusammengefasst und gewichtet (s. Anlage 2).

 

Die Punktwerte der Gewichtung wurden folgendermaßen festgelegt:

Der höchste Punktwert beträgt 5, die Abstufung erfolgt dann auf 3 Punkte und 1 Punkt.

 

Mit dem höchsten Punktwert 5 wurden die Indikatoren „Teilnahme am Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit““, sowie „Sprachstanderhebungen, Förderbedarf der 4 jährigen“ gewichtet.

Hier erhalten ein Armutskriterium sowie ein Bildungskriterium den höchsten Punktwert der Gewichtung.

 

Den mittleren Punktwert 3 erhält der Indikator der „Übergangszahlen an die Hauptschulen“.

 

Mit dem Punktwert 1 wurden die drei Indikatoren „Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII, Teilleistungsstörungen“, „Schüler mit Migrationshintergrund“ sowie „Passausländer“ bewertet.

 

4. Ermittlung des rechnerischen Ergebnisses

 

Abschließend wurde ein rechnerisches Ergebnis der gewichteten Indikatoren ermittelt.

Die Grundschulen sind nun in einer, gemäß der Belastung durch diese Indikatoren, absteigenden Rangfolge dargestellt (s. Anlage 2).

 

Bsp: KGS Barbarastraße:

Teilnahme am Landesfond „Kein Kind ohne Mahlzeit“ 34,67 % x Gewichtung 5 + Sprachstandserhebung 47,60 % x Gewichtung 5

+ Abgabe an Hauptschulen 37,5 % x Gewichtung 3 +

Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII 2,67 % x Gewichtung 1 +

Schüler mit Migrationshintergrund x Gewichtung 1 + Passausländer x Gewichtung 1

= Punktwert 642,52

 

 

 

 

 

 

 

5. Weitere Vorgehensweise

 

Es wurde abgestimmt, dass in Kürze die Grundschulen zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden, deren Punktwert um 400 Punkte liegt.

Das sind die folgenden 12 Grundschulen:

-          KGS Barbarastraße

-          KGS Feldstraße

-          GGS Driescher Hof

-          GGS Schönforst

-          KGS Beekstraße

-          KGS Luisenstraße

-          KGS Düppelstraße

-          KGS Bildchen

-          GGS Gerlachstraße

-          KGS Passstraße

-          GGS Kronenberg

-          KGS Matarestraße

 

In dem Beratungsgespräch soll geklärt werden, welche Vorschläge und Projektideen von Seiten der Schulen zur Verwendung der Fördermittel gemacht werden.

 

Für das Jahr 2009 wird allerdings vorgeschlagen, aufgrund des nahenden Ende des Haushaltsjahres die Haushaltsmittel, unter Berücksichtigung der jeweiligen Schülerzahl pauschal an die oben aufgeführten 12 Grundschulen zu verteilen (s. Anlage 3).

 

Für das im Haushaltsjahr 2010 soll dann die Verteilung der Fördermittel nach den Ergebnissen des Beratungsgesprächs vorgenommen werden.

Hierzu wird die Verwaltung zu gegebener Zeit erneut die Ausschüsse befassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

 

 Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen

 

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

_________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt, Produktsachkonto 030.010.010 – 52 91 006

ja

100.000 €

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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