Kenntnisnahme - FB 61/1229/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit an die zuständigen Gremien zur weitern Beratung.

Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu dem vorliegenden Antrag bemängelt der Petent die schlechte Begehbarkeit des Natursteinpflasters in der Pontstraße im Abschnitt zwischen Templergraben und Kreuzherrenstraße.

Die Pontstraße wurde im Jahr 1991 als Fußgängerzone mit einer niveaugleichen Oberflächengestaltung. Aufgrund der Lage im historischen Bereich der Innenstadt wurde ein Ausbauquerschnitt gewählt, der dem historischen Straßenraum nachempfunden ist, mit einer mittigen Pflasterfläche, Pflasterrinne, niveaugleich eingebautem Bordstein und seitlichen Flächen aus Klinkerpflaster.

Diese Klinkerflächen sind besser begehbar als das Natursteinpflaster, jedoch stehen sie aufgrund der intensiven gastronomischen Nutzung nur in Ausnahmefällen zur Verfügung.

Eine Veränderung der gastronomischen Sondernutzungsflächen ist wegen der notwendigen Flächen für Feuerwehreinsatz und Rettungsdienste nur unter Verzicht auf große Bereiche der derzeitigen Außengastronomie möglich.

 

Die Begehbarkeit der Natursteinpflasterflächen wird nicht nur von der Unebenheit des Pflastermaterials selbst, sondern auch durch den hohen Fugenanteil negativ beeinflusst. Die im Antrag gewünschte Freihaltung einer Gehfläche entlang der Häuser wurde von der Verwaltung überprüft und als nicht durchsetzbar eingeschätzt.

 

Zur Verbesserung der Situation ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll:

1. Nachverfugen der Flächen mit Zusatz von bindigem Material zur Stabilisierung der Fugen.

2. Überplanung des Straßenabschnitts mit dem Ziel, nach Ablauf der Bindungsfrist aus der Städtebauförderung einen gehfreundlicheren Belag unter Wahrung des historischen Aspekts, z.B. mit gesägtem Basaltkleinpflaster zu realisieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Können derzeit nicht beziffert werden.

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Anlagen

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