Entscheidungsvorlage - B 03/0150/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Nordstraße von Brahmsstraße bis Brander HeideAbrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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08.10.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund
S
der §§
1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S
der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom
30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)
die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Nordstraße von Brahmsstraße bis Brander Heide zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Kanal der
Erschließungsanlage Nordstraße wurde in den Jahren 2004- 2006 von Brahmsstraße bis
Brander Heide als Mischsystem neu ausgebaut. Die straßenbautechnische Abnahme
erfolgte am 02.11.2005; somit gilt die städtische Ausbaubeitragssatzung (SBS)
vom 01.10.1977 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988.
Der vorhandene Kanal wurde im Jahre 1935 hergestellt. Im
Bereich dieses Abschnitts waren die Betonrohre mit Falzverbindung meist
minderer Qualität und wiesen Undichtigkeiten in Folge von Betonkorrosion auf.
Weitere Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der
Schäden wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten.
Der Kanal in diesem Straßenabschnitt entsprach somit nicht
den heutigen funktionalen und technischen Anforderungen. Aus
wirtschaftlichen Gründen kam
folglich nur ein kompletter Neuausbau in Frage.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 60 bis 70 Jahren war somit bereits abgelaufen, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Baumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit SBS Beiträge zu erheben.
1. Die Einstufung der Erschließungsanlage Nordstraße von Brahmsstraße bis Brander Heide erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe c) SBS.
2. Die beitragsfähigen
Ausbaukosten betragen insgesamt. ……379.686,67 €
Hiervon
entfallen auf
e)
Oberflächenentwässerung……….........................................................................43.453,36 €
3. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
e) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………..4.345,34 €
(10% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. e) der städt. Satzung)
4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit = 21.548 m² zu verteilen (§ 4 SBS).
5. Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 0,20 €/m² Grundstücksfläche unter Berücksichti-gung der Ausnutzbarkeit.
6. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Maßnahmebezogene Einnahmen: |
keine 4.345,34 € Beiträge gem. § 8 KAG NW |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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Sachkosten |
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Abschreibung |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
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c. |
Personalkosten |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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