Entscheidungsvorlage - B 03/0150/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund

 

S           der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie

S           der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)

 

die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage Nordstraße von Brahmsstraße bis Brander Heide zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kanal der Erschließungsanlage Nordstraße wurde in den Jahren 2004- 2006 von Brahmsstraße bis Brander Heide als Mischsystem neu ausgebaut. Die straßenbautechnische Abnahme erfolgte am 02.11.2005; somit gilt die städtische Ausbaubeitragssatzung (SBS) vom 01.10.1977 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988.

 

Der vorhandene Kanal wurde im Jahre 1935 hergestellt. Im Bereich dieses Abschnitts waren die Betonrohre mit Falzverbindung meist minderer Qualität und wiesen Undichtigkeiten in Folge von Betonkorrosion auf. Weitere Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten.

Der Kanal in diesem Straßenabschnitt entsprach somit nicht den heutigen funktionalen und technischen Anforderungen. Aus wirtschaftlichen  Gründen kam folglich nur ein kompletter Neuausbau in Frage.

Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 60 bis 70 Jahren war somit bereits abgelaufen, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht.

Durch die Baumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit SBS Beiträge zu erheben.

 

1.      Die Einstufung der Erschließungsanlage Nordstraße von Brahmsstraße bis Brander Heide erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe c) SBS.

2.       Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt.            ……379.686,67 

            Hiervon entfallen auf   

            e) Oberflächenentwässerung……….........................................................................43.453,36

3.       Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für

   e) die Oberflächenentwässerung…………………………………………………………..4.345,34 €

(10%  gem. § 3  Abs. 3  Nr. 3 Buchst. e) der städt. Satzung)          

4.      Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit = 21.548 m² zu verteilen (§ 4 SBS).

5.      Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 0,20 €/m² Grundstücksfläche unter Berücksichti-gung der Ausnutzbarkeit.

6.         Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahmebezogene Einnahmen:

keine

 

4.345,34 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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