Entscheidungsvorlage - FB 01/0012/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Oberbürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden - § 58 Abs. 5 GO NW.

 

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt nach § 57 (3) GO NW der Oberbürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.

 

Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses werden vom Ausschuss aus dem Kreis der dem Kinder- und Jugendausschuss angehörenden Ratsmitglieder gewählt (§ 4 Abs. 5 AG KJHG.NW).

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