Entscheidungsvorlage - A 61/0073/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
L 231 – Roermonder Straße zwischen Tittardsfeld und Berensberger Straßehier:Radfahrstreifen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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09.02.2005
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.03.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Landesbetrieb Straßenbau weitere Verhandlungen zu führen, um die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Landesbetrieb Straßenbau weitere Verhandlungen zu führen, um die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat sich in ihrer Sitzung am 02.04.2003 u.a. mit der Radverkehrsführung auf der Roermonder Straße beschäftigt und nachfolgenden Beschluss einstimmig gefasst:
„Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsmanagementausschuss – auch mit Bezug auf die frühere Beschlusslage innerhalb der Bezirksvertretung – eine Radverkehrsführung zwischen den Einmündungen Schlossparkstraße und Berensberger Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts einzurichten und umzusetzen.“
Durch die Verwaltung wurde die Planung bis zur Berensberger Straße erarbeitet und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, als dem Straßenbaulastträger des Teilstückes der Roermonder Straße zwischen Laurentiusstraße und der Berensberger Straße vorgelegt.
Der Verwaltung wurde mit Schreiben vom 05.07.2004 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
„Gemäß o.a.
Schreiben plant die Stadt Aachen, auf der Roermonder Straße einschließlich des
ca. 500 m langen Teilstücks in der Baulast des Landes einen durchgehenden
markierten Richtungsradweg anzulegen. In der Örtlichkeit ist heute auf der
Westseite ein durchgehender, baulich angelegter, getrennter Rad- und Gehweg
vorhanden. Auf der Ostseite ist in dem Teilstück Tittardsfeld bis zur
Berensberger Straße ebenfalls ein benutzungspflichtiger kombinierter Rad- und
Gehweg vorhanden. Im Bereich vor der Einmündung Tittardsfeld fehlt auf der
Ostseite ein entsprechendes Angebot, soweit ein Queren von der West- zur
Ostseite in diesem Zwischenabschnitt vermieden werden soll.
Die Straßenbreiten lassen zwar rechnerisch eine
Abtrennung der notwendigen Radfahrstreifenbreite von ca. 1,50 m zu, jedoch
befindet sich in diesem Streifen durchgängig ein desolater Betonrandstreifen
bzw. eine dreizeilige Rinne mit teilweise deutlichem Gegenquergefälle zur
Fahrbahn. Des Weiteren weist der seitliche Asphaltanschluss an vielen Stellen
Schäden und Höhendifferenzen auf.
Ein verkehrssicheres Befahren ohne bauliche Ertüchtigung
der betroffenen Flächen ist nicht gewährleistet. Eine Sanierung dieses
Straßenabschnittes steht aus Gründen der äußerst knappen Finanzmittel für
Landesstraßen sowie einer Vielzahl deutlich vorrangiger Projekte kurzfristig
nicht an.
Unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen
Radwegeangebots und der beschriebenen Problemstellungen kann ich Ihnen
lediglich gestatten, auf der Ostseite der Roermonder Straße bis zur Einmündung
Tittardsfeld auf eigene Rechnung ein Teilstück dieses markierten
Richtungsradweges herzustellen. Dies beinhaltet auch die punktuelle Beseitigung
von verkehrsgefährdenden Oberflächenschäden.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Landesbetrieb Straßenbau weitere Verhandlungen zu führen, um die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt umzusetzen.
Alternativ könnte über die Übertragung der Baulast oder ggf. eine Vorfinanzierung der Instandsetzung verhandelt werden.