Kenntnisnahme - FB 61/0010/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Hinweisschilder auf den Sportplatz Sonnenscheinstraße;Antrag der SPD-Bezirksfraktion vom 11.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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04.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der Vielzahl Aachener Sportvereine eine Ausweisung einzelner Sportanlagen nicht erfolgt. Die Besonderheit der drei Sportanlagen an der Von-Coels-Straße führt hier zu keiner Ungleichbehandlung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie die Verwaltung bereits zum SPD-Antrag vom 26.04.2007 ausgeführt hat, ist eine innerörtliche Wegweisung nach VZ. 432 StVO nur zu innerörtlichen Zielen mit einem sehr auffälligen überörtlichen Besucherverkehr zu gestatten. Hierbei sind auch Vergleiche zu anderen ähnlich gelagerten Zielen zu ziehen. Auf die seinerzeitigen Argumente der Verwaltungsvorlage, die weiterhin gelten, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Die im SPD-Antrag dargestellten Wegweiser an der Von-Coels-Straße stellen eine Sondersituation dar. In der Vergangenheit ist es zu Verwechslungen bei der richtigen Sportstätte des jeweiligen Gastvereines gekommen. Besonders bei Fußballturnieren mit ortsunkundigen Gastmannschaften steuerten die Fans und Gäste den falschen Parkplatz an und kamen gelegentlich zu spät zur richtigen Spielstätte. Aus diesem Grunde wurden die drei unterschiedlichen Ziele separat ausgewiesen. Eine Verwechslung der Sportanlage Sonnenscheinstraße mit dortigen benachbarten Spielstätten ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde hält die Verwaltung an ihrer bereits in 2007 formulierten Auffassung weiter fest, die auch für andere innerstädtische Sportvereine gilt.