Kenntnisnahme - B 06/0033/WP16

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundsatzinformationen

Auf der Basis der Ergebnisse der Kommunalwahl sind die Gremien und Ausschüsse, in die die Stadt

Vertreter entsendet neu zu bestimmen. Ebenso sind den Gremien und Organen, die über die Besetzung von Ausschüssen bestimmen, Vorschläge zu unterbreiten. Dies trifft in der Regel auf

Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen zu, die über die Besetzung des

Aufsichtsrates beschließen.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass nach § 113 Abs. 2 GO NRW bei mehr als einem zu besetzenden

Mandat, der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter/ Angestellter der Stadt zu

entsenden ist.

 

In Abhängigkeit von der Anzahl der der Stadt zustehenden Mandate erfolgt die Aufteilung auf die

Fraktionen, Gruppen bzw. Mandatsträger ab der Kommunalwahl 2009 nach dem Zählverfahren Hare-

Niemeyer und folgendem Muster:

 

Anzahl der Mandate

Verwaltung

A

B

C

D

E

1

0

1

 

 

 

 

2

1

1

 

 

 

 

3

1

1

1

 

 

 

 

usw.

 

Die Berechnung zur Verteilung der Sitze erfolgt derzeit.

Eine ergänzende Vorlage hierzu wird in den nächsten Tagen versandt.

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