Entscheidungsvorlage - B 06/0015/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von 1 Vertreter der Stadt Aachen in der Gesellschafterversammlung der euregionale 2008 gmbH gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.10.2009
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der euregionalen 2008 gmbh:
1) ___________________________ Stellvertreter/in: _____________________________
(OBM oder Vertreter) (OBM oder Vertreter)
2) ___________________________ Stellvertreter/in: _____________________________
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der euregionale 2008 gmbh hat die Stadt Aachen ebenso wie der Kreis
Aachen (Städteregion) das Recht, durch 2 Mitglieder in der Gesellschafterversammlung vertreten zu sein. Für jedes Mitglied kann eine persönlicher Vertreter benannt werden.
Da die Vertretung in Gesellschafterversammlungen grundsätzlich vom Oberbürgermeister oder einem von Ihm benannten Vertreter gem. § 113 Abs. 2 erfolgt, ist bei einer Vertretung durch mehr als 1 Person ein weiterer Vertreter durch den Rat zu benennen.
Bisher waren für die Stadt Aachen Mitglieder der Gesellschafterversammlung:
1) Herr Dr. Jürgen Linden Stellvertreterin: Frau Gisela Nacken
2) Ratsherr Karl Schultheis (SPD) Stellvertreter: Ratsherr Michael Rau (GRÜ)