Entscheidungsvorlage - A 61/0103/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuß, den Durchführungsbeschluss für die Einrichtung der Fahrbahnrandhaltestelle „STAWAG“ in der Lombardenstraße unter Erhalt der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Querungshilfe zu fassen.

2.       Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Maßnahme unter Beibehalt der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Querungshilfe.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hat am 20.01.2005 die Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen auf der Lombardenstraße bei gleichzeitiger Entfernung der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Querungshilfe beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluß in ihrer Sitzung am 15.02.2005 angeschlossen.

 

Erhalt der Querungshilfe

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, den Durchführungsbeschluss - abweichend von den in den Sitzungen am 20.01. und 15.02.2005 gefassten Beschlüssen - unter Beibehalt der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Mittelinsel zu fassen.

Diese Beschlussempfehlung basiert auf den folgenden Gründen:

Insbesondere an Bushaltestellen besteht in der Regel erhöhter Querungsbedarf durch ein- und aussteigende Fahrgäste. Im Fall der Bushaltestelle auf der Lombardenstraße ist insbesondere mit querenden Fußgängern aus dem westlich gelegenen Wohngebiet sowie aus dem Gebäude der STAWAG zu rechnen.

Diesem erhöhten Querungsbedarf wird auch in den einschlägigen Empfehlungen Rechnung getragen. So wird beispielsweise in den Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs  der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) gefordert, eine sichere Fahrbahnüberquerung an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten. Auch die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen der FGSV betonen die Notwendigkeit angemessener Querungseinrichtungen an Bushaltestellen.

 

Auch im Rahmen der Schulwegsicherung ist eine gesichtere Überquerung anzustreben. Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche vor oder hinter einem haltenden Bus die Fahrbahn überqueren und vom Kfz-Verkehr nicht rechtzeitig gesehen werden. Im Jahr 2003 ereigneten sich 10 % aller Kinderunfälle an Bushaltestellen.

 

Vor diesem Hintergrund wurden auch an anderen Bushaltestellen im Aachener Stadtgebiet bereits Querungshilfen eingerichtet (z.B. Haltestelle Quinx in Verlautenheide).

 

Auf der Lombardenstraße beträgt die Fahrbahnbreite im betreffenden Abschnitt 10,40 m. An haltenden Bussen kann daher in der Regel vorbeigefahren werden. Wenn in Einzelfällen wegen entgegenkommender Fahrzeuge eine Vorbeifahrt an einem haltenden Bus nicht möglich ist, so ist dies im Sinne der Verkehrssicherheit positiv zu bewerten. Die kurze Wartezeit von ca. 20 Sekunden je Bushalt ist dem Autofahrer in diesem Fall zuzumuten.

Die Haltestelle wird in beiden Richtungen in der Hauptverkehrszeit jeweils viermal stündlich vom Busverkehr angefahren. Die Situation, dass an einem haltenden Fahrzeug ausnahmsweise nicht vorbeigefahren werden kann, wird daher nur ausgesprochen selten auftreten. Insgesamt ist eine Behinderung des Kfz-Verkehrs somit nicht zu erwarten.

Sollte sich im Betriebsablauf wider Erwarten zeigen, dass sich durch die Querungshilfe doch Störungen im Verkehrsablauf ergeben, könnte diese dann zu einem späteren Zeitpunkt zurückgebaut werden.

 

Durchführung der Maßnahme

Die Haltestellen selber sollen als Fahrbahnrandhaltestellen angelegt werden. Hierzu müssen auf der stadteinwärts gelegenen Seite die Poller entfernt und die vorhandenen Bordsteine gegen Busbordsteine ausgetauscht werden. Durch den neuen, erhöhten Borsteinanschlag von 12 cm auf 16 cm muss der Gehweg entsprechend angepasst werden.

 

Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich zur Zeit ein gepflasterter Parkstreifen, der zu gunsten der Haltestelle auf einer Länge von 12 m aufgegeben werden muss. Hier wird entsprechend der Gehweg als Haltefläche bis zum Fahrbahnrand vorgezogen und ebenfalls Busbordsteine eingebaut.

 

Die drei Baumfelder werden mit wasserdurchlässigem Pflaster so befestigt, dass sie für Fahrgäste begehbar werden.

 

Die Bauzeit wird etwa drei Wochen betragen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Umbaumaßnahmen werden sich auf etwa 6.500 € belaufen. Die Stawag hat sich bereit erklärt, anfallende Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € zu übernehmen. Bis zu dieser Höhe würde die Stawag auch die Kosten für eine eventuelle spätere Entfernung der Mittelinsel übernehmen.

 

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Anlagen

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