Entscheidungsvorlage - FB 11/0005/WP16

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Vorschriften des § 65 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Oberbürgermeister vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.

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