Entscheidungsvorlage - FB 61/0013/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Giselastraße/ Salierallee.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Giselastraße/ Salierallee.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Giselastraße/ Salierallee.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 24. August 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eupener Straße / Salierallee - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der St. Vither Straße, der Bertholdstraße, der Goldbachstraße, der Salierallee und der Eupener Straße beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1.                   Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.                   Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.                   Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.                   Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Giselastraße 1. Für dieses Grundstück liegen der Verwaltung eine Bauvoranfragen zur Errichtung eines Doppelhauses im rückwärtigen Bereich bzw. zur Erweiterung des Wohnhauses jeweils mit Wohn- und Büronutzung vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieser beantragten Vorhaben gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Die Zurückstellungen der Vorhaben laufen zum 01.01.2010  aus.

 

Da der Bebauungsplan bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtsgültigkeit erlangt haben wird, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhaben erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt aus o.g. Gründen, für das Grundstück Giselastraße 1 eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Bauvoranfragen rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...