Anhörung - FB 68/0058/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim nimmt die Ausführung der Verwaltung zustim­mend zur Kenntnis und empfiehlt den Bau der Querungshilfe nach Genehmigung der Korridorliste 2005 durch die Bezirksregierung.

 

Der Verkehrsausschuss beschließt den Bau der Querungshilfe nach Genehmigung der Korridorliste 2005 durch die Bezirksregierung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bereits 1992 wurde im Rat der Stadt der Antrag auf eine Querungshilfe auf der Aachener Straße in Höhe des Walheimer Friedhofes gestellt.

 

Aus Kostengründen wurde die Maßnahme bislang nicht realisiert. Trotzdem wurde sie in die letzte Prioritätenliste aufge­nommen und im Rahmen dieser Liste auch vom Verkehrsmanagementausschuss am 11.12.2003 beschlossen.

 

Am 10.11.2004 wurde erneut ein Antrag diese Querungshilfe betreffend in die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimüns­ter / Walheim eingebracht und die Frage nach einer kostengünstigeren Variante gestellt.

 

Diese Variante wird nun zum Beschluss vorgestellt.

Es handelt sich um eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel, die eine verringerte Breite von 1,50 m aufweist. Da­durch fällt die Fahrbahnverschwenkung geringer aus, und der Zweirichtungs-Geh-/Radweg muss in seiner Lage nicht verändert werden. Einzig der Trennstreifen, der derzeit häufig von parkenden Friedhofsbesuchern benutzt wird (obwohl es in unmittelbarer Nähe einen Parkplatz gibt), wird von der Fahrbahnverlegung auf einer Länge von ca. 10 m betroffen. Die Aufstellfläche für die querenden Fußgänger kann durch vorgezogene Markierung auf 2,0 m breiter angelegt werden als die eigentliche Insel, die auch wegen der notwendigen Schleppkurven schmaler ausgebildet werden muss.

 

Die Mittelinsel wird auf Höhe des Friedhofeinganges eingebaut unter Berücksichtigung der notwendigen Radien der landwirtschaftlichen Zufahrt gegenüber des Friedhofes.

 

Die Bauzeit wird ca. zwei Wochen betragen.

 

Die Kosten für den Bau dieser Mittelinsel und der Fahrbahnverlegung werden etwa 15.000 i betragen. Die Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 9.63000.95020.6 "Schulwegsicherung, Querungshilfen, Zebrastreifen - J -" zur Verfügung. Diese Maßnahme ist (mit der Kategorie 2) in der noch zu genehmigenden Korridorliste 2005 enthalten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen werden sich im laufenden Haushaltsjahr in Höhe der Baukosten von ca. 15.000 i ergeben. Mittel stehen nach Genehmigung der Korridorliste 2005 auf der Haushaltsstelle 9.63000.95020.6 zur Verfügung.

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Anlagen

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