Kenntnisnahme - BA 6/0003/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorstehers durch den Altersvorsitzenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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04.11.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 4 i.V.m. § 36 Abs. 5 GO.NW. wird der Bezirksvorsteher von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksvorsteher sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."