Kenntnisnahme - BA 6/0004/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt.

 

In Vertretung

 

 

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksvorstehers und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksvorsteher eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

              „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können

              wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

              meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

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