Kenntnisnahme - FB 61/0001/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragt, im Wiesenweg im Bereich vor Haus 9 bis zum Wendehammer das aufgeschulterte Parken zuzulassen.

Der Verkehrsausschuss der Stadt Aachen hat in 1990 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach das Parken unter Mitinanspruchnahme von Gehwegflächen grundsätzlich nicht mehr gestattet werden soll und vorhandenes Gehwegparken möglichst zurückgefahren werden soll. Von diesem Grundsatz kann nur in Einzelfällen durch anders gelagerte politische Beschlüsse abgewichen werden.

 

Bereits im Jahr 2003 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich mit diesem Thema beschäftigt und beschlossen, die bestehende Parkordnung in diesem Bereich nicht zu verändern, da im näheren Umkreis ausreichend Parkmöglichkeiten für Besucher und Familienangehörige der Anwohner zur Verfügung stehen.

 

Beim in Rede stehenden Teilstück des Wiesenweges handelt es sich um eine Sackgasse, die lediglich durch Quell- und Zielverkehr befahren wird. Im Bereich der Häuser 3 – 9 beträgt die Fahrbahnbreite nur 4,50 m. Da beim Parken innerhalb dieser Engstelle die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3 m nicht mehr erhalten werden kann, besteht bereits nach § 12 Abs. 1 StVO ein gesetzliches Haltverbot, welches durch die vorhandene Haltverbotsbeschilderung konkretisiert wird.

Nur die teilweise Inanspruchnahme des Gehwegs beim Parken würde die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3 m erreicht.

Im weiteren Verlauf des Gehweges folgen auf beiden Straßenseiten mehrere Grundstückszufahrten. Werden Teilstücke vor Haus 3 - 9 durch spezielle Markierungen zum Parken freigegeben, besteht die Gefahr, dass die hinteren Zufahrten möglicherweise in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden, da auch nachfolgend diese Parkordnung in ungewollten Teilabschnitten fortgesetzt wird. Weiterhin ist die Bordsteinhöhe so hoch, dass ein vertretbares Erreichen und Verlassen der Parkstände nur über benachbarte Grundstückszufahrten erfolgen kann. Wird das Gehwegparken in diesem Bereich legalisiert, muss jedoch jegliches Auf- und Abfahren verkehrssicher möglich sein. Der Gehweg eignet sich daher nicht zum aufgeschulterten Parken.

Zudem befinden sich entlang des übrigen Wiesenweges einschließlich des Stichweges zu den Häusern 11-13 zahlreiche Möglichkeiten, Fahrzeuge am Fahrbahnrand abzustellen. Die dabei zurückzulegenden kurzen Fußwege, um die Häuser im hinteren Bereich des Wiesenweges zu erreichen, sind dabei durchaus vertretbar.

Ein vergleichbarer Parkdruck wie in Innenstadtbereichen, der die Freigabe des Gehwegparkens erforderlich machen würde, besteht im Wiesenweg nicht.

Da sich darüber hinaus zwischenzeitlich keine grundlegenden Veränderungen an der verkehrlichen Situation im Wiesenweg ergeben haben, empfiehlt die Verwaltung weiterhin, den in Rede stehenden Gehweg nicht zum aufgeschulterten Parken freizugeben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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