Kenntnisnahme - BA 0/0003/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 Abs. 4 GO NW wird die Bezirksvorsteherin / der Bezirksvorsteher von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer / seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem die /der Bezirksvertretungsvorsteher/in  ihr / sein Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

 

 "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
  wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
  meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe."
 

 

 

 

 

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