Kenntnisnahme - BA 0/0004/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 Abs. 4 GO NW wird/werden der/die stellvertretende Bezirksvorsteher/in und die übrigen Vertretungsmitglieder von der/dem Bezirksvorsteher/in eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der/die Stellvertreter/in und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

 

 "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
  wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine
  Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe."
 

 

 

 

 

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