Entscheidungsvorlage - BA 5/0003/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 65 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 5 GO.NW. wird der Bezirksvorsteher/in von dem/der Altersvorsitzenden in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksvorsteher/in sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:

 

            "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
             wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

 meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."
           

 

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