Entscheidungsvorlage - E 26/0001/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Erweiterung der Ratssaalmöblierung vom 29.09.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
28.10.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Bezug nehmend auf die Dringlichkeitsentscheidung vom 29.09.2009 erteilt der Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung der Erweiterung der Ratssaalmöblierung. Für die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen werden im Haushaltsjahr 2009 bei ASK „Beschaffung von beweglichen Vermögen (Ratssaal)“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 67.000,00 Euro bereitgestellt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Text der Dringlichkeitsentscheidung zur Erweiterung der Ratssaalmöblierung vom 29.09.2009
Erweiterung der Ratssaalmöblierung
Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahlen vom 30.08.2009 hat sich die Mitgliederzahl des Rates der Stadt Aachen durch zehn Überhangmandate auf 74 erhöht.
Nach der Kostenermittlung des Gebäudemanagements müssen für die Erweiterung der Ratssaalmöblierung inklusiv der erforderlichen Anbindung an die vorhandene Medientechnik Mittel in Höhe von 67.175,50 Euro veranschlagt werden.
Hierfür sind im Haushaltsplan 2009 beim ASK „Beschaffung von beweglichen Vermögen (Ratssaal)“ keine ausreichenden Mittel verfügbar; eine überplanmäßige Ausgabe wird erforderlich.
Die Erweiterung der Ratssaalmöblierung muss bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 28.10.2009 abgeschlossen sein.
Die Verwaltung schlägt daher im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NW vor, die für die Erweiterung der Ratssaalmöblierung erforderlichen Mittel in Höhe von 67.000,00 Euro überplanmäßig 2009 bereitzustellen.
Dringlichkeitsentscheidung:
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 Abs. 1 GO NW mit der Erweiterung der Ratssaalmöblierung beauftragt. Für die überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen werden im Haushaltsplan 2009 hierfür 67.000,00 Euro bereitgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
310,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
227,2 kB
|