Entscheidungsvorlage - A 61/0111/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Bebauungsplanes -Martelenberger Weg, Ronheider Weg- für den Bereich Luxemburger Ring, Bahnlinie Aachen-Belgien, Kleingärten, Zugang zu den Kleingärten, rückwärtige Grundstücksgrenzen der Bebauung Ronheider Weg, Martelenberger Weghier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- A 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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16.03.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher, Herrn März und
Herrn Ferrari am 03.03.2005 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Dringlichkeitsentscheidung
der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gemäß § 36 Abs. 5 in
Verbindung mit § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW empfehlen die Unterzeichner als
Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem
Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der
Bauleitplanung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan -Martelenberger Weg, Ronheider Weg- für den Bereich Luxemburger Ring,
Bahnlinie Aachen-Belgien, Kleingärten, Zugang zu den Kleingärten, rückwärtige
Grundstücksgrenzen der Bebauung Ronheider Weg, Martelenberger Weg zu fassen.
Städtebauliche Ziele:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2. Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
gez. März gez.
Ferrari
Bezirksvorsteher Mitglied
der Bezirksvertretung
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan - Martelenberger Weg, Ronheider Weg -
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
Die Fraktionen der SPD und der Grünen im Rat haben einen Ratsantrag zur Sicherung der städtebaulichen Qualität im Südviertel von Aachen gestellt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es sollen grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet werden. Diese sollen als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder eine geordnete städtebauliche Entwicklung nach §34 BauGB herangezogen werden.
Dieses Rahmenkonzept wurden zwischenzeitlich in der Verwaltung erarbeitet. Als ein Ergebnis wurden 5 Kriterien für die Siedlungsentwicklung festgelegt, die bei der weiteren Ausarbeitung des Rahmenkonzeptes noch konkretisiert werden müssen.
1. Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.
2. Der
Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
3. Die
ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.
4. Die
Grünstrukturen sollen erhalten werden.
5. Frischluftschneisen
sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.
Neben diesen Kriterien wurde der Aachener Südraum daraufhin untersucht, wie dringend erforderlich in den einzelnen Siedlungsbereichen der Einsatz planungsrechtlicher Instrumente ist.
Ergebnis dieser Untersuchungen sind 5 Kategorien, A1, A2, B1, B2 und C. In die Kategorie A1(umgehender Aufstellungsbeschluss erforderlich) wurden drei Bereich eingestuft.
1. Ein Bereich an der Kaiser-Friedrich Allee,
2. Die Bebauungspläne Nr. 512 (Gut Steeg) und 631(Ronheider Berg)
3. Der Bebauungsplan Nr. 534 (An den Wurmquellen)
In die Kategorie A2 wurden insgesamt vier Bereiche eingeordnet. Für diese Bereiche besteht insofern Handlungsbedarf, als die Verwaltung empfiehlt, Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zu fassen, sobald innerhalb dieser Bereiche Bauanfragen beschieden werden müssen, denen die o.g. Rahmenvorgaben zum Südraum entgegenstehen.
Dies ist in dem Bereich Martelenberger Weg, Ronheider Weg der Fall. Für diese Fläche aus der Kategorie A2 soll ebenfalls ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
In der Sitzung des Planungsausschuss im März dieses Jahres wurden das Rahmenkonzept und der daraus resultierende Handlungsbedarf in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Insbesondere sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- Sicherung
der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g.
Bereich.
- Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
- Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
- Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Um die Sicherung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten war es erforderlich, dass für die unter 2. und 3. genannten Bereiche sowie die Fläche am Martelenberger Weg umgehend Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden. (Für den Bereich Kaiser-Friedrich- Allee wurde unlängst ein Aufstellungsbeschluss gefasst.)
Der nächstmögliche Termin zur Beratung über die Aufstellungsbeschlüsse war die Sitzung des Planungsausschusses vom 10.3.2005, eine vorhergehende Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte war nicht mehr möglich. Aus diesem Grund musste der Beschluss zur Empfehlung zum Aufstellungsbeschluss per Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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89,7 kB
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