Entscheidungsvorlage - B 03/0002/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Beyer / Herr Salden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.
Unveränderter Gebührensatz
Für das Jahr 2010 wurde auf Basis der zu erwartenden Kosten eine Gebührenbedarfsberechnung durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Gebührenbedarfsberechnung zeigt, dass der Gebührensatz für die Entleerung von Kleinkläreinrichtungen, welcher im 9. Nachtrag zum 01.01.2009 auf 36,45 € festgesetzt wurde, für das Jahr 2010 weiterhin kostendeckend ist.
Seitens der Verwaltung wird somit vorgeschlagen, die Gebühr für die Entleerung von Kleinkläreinrichtungen unverändert beizubehalten.