Entscheidungsvorlage - B 03/0002/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine Erhöhung der Gebühren für die Entleerung von Kleinkläranlagen für das Jahr 2010 nicht erforderlich ist.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG  wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

 

Unveränderter Gebührensatz

 

Für das Jahr 2010 wurde auf Basis der zu erwartenden Kosten eine Gebührenbedarfsberechnung durchgeführt.

 

Das Ergebnis dieser Gebührenbedarfsberechnung zeigt, dass der Gebührensatz für die Entleerung von Kleinkläreinrichtungen, welcher im 9. Nachtrag zum 01.01.2009 auf 36,45 € festgesetzt wurde, für das Jahr 2010 weiterhin kostendeckend ist.

 

Seitens der Verwaltung wird somit vorgeschlagen, die Gebühr für die Entleerung von Kleinkläreinrichtungen unverändert beizubehalten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ergeben sich nicht, da weiterhin Vollkostendeckung erwartet wird.

 

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