Entscheidungsvorlage - BA 0/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreff: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungAusbau der Wespienstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 774hier: Vorstellung der Planung für den Endausbau sowie Kostenbeteiligung seitens der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
16.03.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachdem in Folge des Hochbauprojektes „Kaufhof“ die Umlegung der Wespienstraße im Bereich von Borngasse bis Reihstraße einschließlich des Kanals erforderlich wurde, wurde diese Straße als Baustraße wieder hergestellt. Nunmehr liegt die Planung der Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b) für den Endausbau der Wespienstraße einschließlich der Anbindung an die Reihstraße und der privaten Platzanlage (Reihplatz) vor.
Im Ausbauvertrag wurde ein kostengünstiger konventioneller Endausbau vereinbart (Gehwege in einem einfachen Betonplattenbelag auf frostsicherem RCL –Unterbau, Fahrbahn in Asphalt sowie eine übliche innerstädtische Beleuchtung). Es wurde jedoch die Option offen gelassen, dass auf Kosten der Ausbauträgerin ein städtebaulich höherwertiger Oberflächenbelag als der vorgenannte eingebaut sowie eine dem Projekt entsprechende Beleuchtung erstellt werden kann. Für die Wahrnehmung der letztgenannten Option durch die Ausbauträgerin bedarf es gemäß § 17 des Ausbauvertrages einer schriftlichen Vertragsänderung. Nach mehreren Diskussionsrunden haben sich die Ausbauträgerin und die zuständigen Fachbereiche auf eine städtebaulich sehr hochwertige Ausbauart geeinigt, die über die im Vertrag vereinbarte Option weit hinaus geht. Daher ist nunmehr auch eine Beteiligung der Stadt an den hieraus resultierenden Mehrkosten wie oben genannt vorgesehen, was in der erforderlichen schriftlichen Vertragsänderung zu regeln ist.
Die Wespienstraße erhält einen niveaugleichen Ausbau unter Beibehaltung des Separationsprinzips.
Fahrbahn
Die Fahrbahn der Wespienstraße wird entgegen der vorherigen Planung vom Parkhaus in Richtung des Kauhofes verschoben. Hierdurch entfällt die provisorische Ausbuchtung des Gehweges vor dem Parkhaus, so dass die Fahrbahn durchgängig in einer Mindestbreite von 5,50 m angelegt werden kann. Die Fahrbahn wird im Bereich von Borngasse bis ca. 5 m vor die Einmündung des Reihplatzes in Asphalt befestigt, der durch mehrere horizontale Großpflasterbänderungen aus Grauwacke 12/16/13 unterbrochen wird. Die übrige Fahrbahn wird ebenso wie der Einmündungsbereich der Reihstraße nach Absetzung durch eine Großpflasterbänderung (wie vor) in Kleinpflaster aus Blaubasalt 9/11/13 befestigt. Das Kleinpflaster wird ebenfalls durch Großpflasterbänderungen aufgelockert. Das Großpflaster aus Grauwacke trennt darüber hinaus als dreizeilige Rinne die Fahrbahn vom Gehweg.
Gehweg
Der Gehweg auf der südwestlichen Seite der Wespienstraße wird durchgehend in einer Breite von 2 m angelegt. Durch die Verschiebung der Fahrbahn verbleibt jedoch lediglich ein 0,60 m breiter Gehwegstreifen in der öffentlichen Verkehrsfläche, der übrige Gehweg verläuft auf dem Grundstück der Ausbauträgerin. Der Gehweg wird in Betonsteinplatten 30/30/10 im Diagonalverband angelegt. Der Gehweg auf der südöstlichen Seite wird auf einer Breite zwischen 2,00 m und ca. 10,00 m in Betonsteinplatten 30/30/6 im Diagonalverband ausgebaut. Die Grundstücksein- und –ausfahrten werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 befestigt. Beide Gehwege werden durch Kleinpflasterbänderungen in Blaubasalt 9/11/13 aufgelockert und im Bereich der Betonsteinplatten zur Fahrbahn hin abgepollert.
Beleuchtung
Die Herstellung der Beleuchtung erfolgt in Abstimmung mit der STAWAG.
Kostentragung
Die Stadt trägt die Kosten, die für einen kostengünstigen, konventionellen Ausbau entstehen würden sowie die Mehrkosten, die aus der städtebaulich sehr hochwertigen Ausbauart resultieren, die über die im Vertrag vereinbarte Option weit hinaus geht. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Ausbauträgerin.
Ergänzende Informationen
Die nun folgenden Ergänzungen sind nicht Bestandteil des Beschlusses, sie dienen lediglich der Information:
Der Ausbau des privaten Reihplatzes erfolgt städtebaulich höherwertiger als bisher vorgesehen. Die Fahrbahn wird ebenfalls in Natursteinpflaster 10/20/10 mit Großpflasterbänderungen in Grauwacke 12/16/13 befestigt. Der nördliche Gehweg wird im Granit – Naturstein Padang dark 30/30/10 ausgebaut, am südlichen Rand erfolgen umfangreiche Anpassungsarbeiten an die vorhandenen Wegeflächen. Der Ausbau der privaten Fläche korrespondiert harmonisch mit dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass sich ein städtebaulich hochwertiges Gesamtbild ergibt. Die Kostentragung regeln die anliegenden Grundstückseigentümer auf privatrechtlicher Ebene untereinander.
Die APAG beabsichtigt, den Zugang an der Rückseite des Parkhauses „Elisengalerie“ behindertengerecht zu erweitern. Hierfür ist im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Wespienstraße die Errichtung einer Behindertenrampe sowie einer Aufzugsanlage geplant. Hierbei handelt es sich um eine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein – Westfalen. Diesbezüglich wird die Stadt Aachen eine gesonderte Vereinbarung mit der APAG treffen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Kostenbeteiligung i. H. v. ca. 30.000,00 € sowie die Lieferung von Großpflaster und Pollern (Aachener Modell)
Die entsprechenden Deckungsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 9.63200.95500.8 (Reihplatz, Verbindung Wespienstraße / Reihstraße, Erneuerung) zur Verfügung.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Beiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein – Westfalen (KAG NW)