Entscheidungsvorlage - B 06/0005/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Mitgliedes für den Beirat AKREKA GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.10.2009
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18.11.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. Gesellschaftsvertrag der AKREKA gehören dem Beirat (als Überwachungsorgan der
Geschäftsführung) mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind 2 ASEAG-
Betriebsanghörige (Arbeitnehmervertreter) als beratende Mitglieder vorgesehen.
Die Wahl der Beiratsmitglieder obliegt gesellschaftsvertragsgemäß allein der AKREKA-
Gesellschafterversammlung und somit der ASEAG, als alleiniger Gesellschafterin. Im AKREKA
Gesellschaftsvertrag ist für die Stadt Aachen weder ein Entsendungsrecht noch ein Recht zur
Unterbreitung von Wahlvorschlägen enthalten.
In der Vergangenheit wurde neben den beiden Vorstandsmitgliedern der ASEAG bzw. dem Alleinvorstand und einem Mitarbeiter der ASEAG der Vorsitzende des ASEAG-Aufsichtsrates gewählt.
In der abgelaufenen Wahlperiode war folgender Vertreter der Stadt Aachen im Beirat der AKREKA
GmbH:
Dr. Jürgen Linden Oberbürgermeister, gewählt von der AKREKA-Gesellschafterversammlung.