Entscheidungsvorlage - B 06/0005/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der AKREKA GmbH vor, den Oberbürgermeister als

voraussichtlichem Vorsitzenden des ASEAG-Aufsichtsrates in den Beirat der AKREKA GmbH zu wählen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:



Gem. Gesellschaftsvertrag der AKREKA gehören dem Beirat (als Überwachungsorgan der

Geschäftsführung) mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind 2 ASEAG-

Betriebsanghörige (Arbeitnehmervertreter) als beratende Mitglieder vorgesehen.

 

Die Wahl der Beiratsmitglieder obliegt gesellschaftsvertragsgemäß allein der AKREKA-

Gesellschafterversammlung und somit der ASEAG, als alleiniger Gesellschafterin. Im AKREKA

Gesellschaftsvertrag ist für die Stadt Aachen weder ein Entsendungsrecht noch ein Recht zur

Unterbreitung von Wahlvorschlägen enthalten.

 

In der Vergangenheit wurde neben den beiden Vorstandsmitgliedern der ASEAG bzw. dem Alleinvorstand und einem Mitarbeiter der ASEAG der Vorsitzende des ASEAG-Aufsichtsrates gewählt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode war folgender Vertreter der Stadt Aachen im Beirat der AKREKA

GmbH:

Dr. Jürgen Linden   Oberbürgermeister, gewählt von der AKREKA-Gesellschafterversammlung.

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