Entscheidungsvorlage - B 06/0017/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von 8 Vertretern der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft Aachen“ (E.V.A.) gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.10.2009
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet folgende Person in den Aufsichtsrat der E.V.A. GmbH:
1) ____________________________
(OBM oder Vertreter)
2) ____________________________
Der Rat schlägt der EVA-Gesellschafterversammlung folgende 7 Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
1) ___________________________
2) ___________________________
3) ___________________________
4) ___________________________
5) ___________________________
6) ___________________________
7) ___________________________
Ziffer 7 entfällt ggf. zugunsten der Städteregion.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 8 der EVA-Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Satzungsgemäß entsendet die Stadt direkt 2 Personen in den Aufsichtsrat, darunter den Oberbürgermeister (oder ein von ihm benannter Vertreter). Nach Abzug eines Entsendungsrechtes des Kreises Aachen/ Städteregion Aachen für den Landrat/ Städteregionsrat und den 5 Arbeitnehmervertretern gem. Betriebsver-fassungsgesetz 1952, verbleiben 7 Mandate zur Wahl durch die EVA-Gesellschafterversammlung. Mit ihrer Stimmmacht von 99,99% beherrscht die Stadt Aachen die Beschlussfassung der EVA-Gesellschafterversammlung. In der Vergangenheit wurde dem Kreis Aachen neben dem Entsendungsrecht für das oben genannte Mandat ein weiterer Wahlvorschlag überlassen.
Auch für die kommende Legislaturperiode würde die Städteregion die Wahrnehmung dieses Mandates begrüßen, um eine gute Basis für Kooperationen zwischen STAWAG und den Energieversorgungsgesellschaften der Städteregion beizubehalten. Aus diesem Grunde wird dem Rat vorgeschlagen, einen der Wahlvorschläge unter den Vorbehalt des Wegfalls zugunsten der Städteregion zu stellen. Derzeit verhandeln Stadt und Städteregion noch über diese Position.
Die Verwaltung empfiehlt bei der Besetzung dieser Mandate darauf zu achten, dass zumindest einzelne AR-Mitglieder der EVA GmbH auch in den AR von STAWAG und/ oder ASEAG, ggfls. auch regio-it GmbH oder APAG GmbH, vertreten sind, da hierdurch eine Verzahnung der Entscheidungen innerhalb des EVA-Konzerns gewährleistet ist. Eine solche Personenidentität war früher bei der EVA GmbH gesellschaftsvertraglich geregelt, wurde jedoch zwischenzeitlich aufgegeben.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen aufgrund städt. Wahlvorschläge bzw. durch städtische Entsendungsrechte im Aufsichtsrat der EVA vertreten.
1. Dr. Jürgen Linden -Vors.- OBM, entsandt
(auch Mitglied AR ASEAG und STAWAG)
2. Heiner Höfken SPD, entsandt
(auch Mitglied AR ASEAG, STAWAG und regio-it)
3. Karl Schultheis SPD, gewählt
(auch Mitglied STAWAG AR)
4. Angelika Weinkauf SPD, gewählt
(auch Mitglied AR STAWAG und regio-it)
5. Monika Kuck GRÜ, gewählt
(auch Mitglied AR STAWAG)
6. Harald Baal CDU, gewählt
(auch Mitglied AR STAWAG)
7. Michael Mahr CDU, gewählt
8. Marcel Phillipp CDU, gewählt