Kenntnisnahme - B 06/0021/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der „ Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen- Heerlen N.V. - GOB N.V.“ und der „Avantis Services N.V.“gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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28.10.2009
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18.11.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Artikel 18 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 4 Mitgliedern. Die Stadt Aachen unterbreitet der Hauptversammlung einen bindenden Vorschlag für die Wahl eines Mitgliedes. Mit Beschluss vom 13.10.2004 hat der Rat Ratsherrn Karl Schultheis als bindenden Vorschlag der Hauptversammlung für die Wahl als Aufsichtsratsmitglied unterbreitet. Im Gegensatz zu den sonst üblichen Regelungen wird der Aufsichtsrat der GOB nach der Kommunalwahl nicht neu besetzt. Mit Umlaufbeschluss vom 26.10.2004 wurde Ratsherrn Schultheis das Mandat durch die Hauptversammlung der GOB N.V. übertragen.
Gemäß Artikel 21 Abs. 1 lit. a) scheidet ein Aufsichtsratsmitglied u.a. mit Beendigung der
Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit behandelt wird, aus. In der nächsten Hauptversammlung am 29.09.2009 werden die Aktionäre voraussichtlich einer späteren Feststellung des Jahresabschlusses 2008 bis zum 31.12.2009 zustimmen.
Die Organe der Avantis Services N.V., an der die GOB N.V., die Stadt Aachen und die Gemeinde Heerlen beteiligt sind, werden auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 29.8.2001 identisch den Organen der GOB N.V. besetzt. Mit Umlaufbeschluss vom 26.10.2004 wurde Herrn Schultheis das Mandat durch die Hauptversammlung übertragen. Die Regelungen der Satzung der Avantis Services N.V. bezüglich des Ausscheidens von Aufsichtsratsmitgliedern sind identisch mit den Regelungen der GOB N.V. (Artikel 18 C Abs. 1 lit. a) der Satzung der Avantis Services N.V.)
Bezüglich der Bestellung des Mitgliedes in den Aufsichtsräten der GOB N.V. und der Avantis Services
N.V. ist somit ein späterer separater Beschluss durch den Rat der Stadt erforderlich.