Kenntnisnahme - B 06/0029/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der „vogelsang ip gemeinnützige GmbH“ gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
28.10.2009
| |||
|
18.11.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der vogelsang ip gGmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Der Stadt Aachen steht ein Entsendungsrecht für 1 Mitglied zu. In seiner Sitzung vom
13.08.2008 hat der Rat der Stadt Ratsherrn Heiner Höfken als ordentliches Mitglied und Ratsfrau
Elisabeth Paul als Stellvertreterin entsandt.
Entsprechend den Beschlüssen des Rates vom 05.03.2008 und 13.08.2008 sollen die Anteile der Stadt gleichzeitig mit den Anteilen des Kreises Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 auf die StädteRegion übertragen werden. Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages gehen mit der Übertragung der Geschäftsanteile des Kreises und der Stadt Aachen deren Aufsichtsratssitze auf die StädteRegion über.
Die entsandten Vertreter bleiben bis zur jeweiligen Entsendung eines Nachfolgers im Amt. Das
Entsendungsrecht für die Mitglieder des Aufsichtsrates liegt künftig beim Städteregionstag.
Nachrichtlich:
Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages hatte die Stadt Aachen das Recht, bis zu 3 Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wurden entsprechend dem Beschluss des Rates vom
13.08.2008 entsandt:
1. Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden Stellvertreter: Stadtdirektor Wolfgang Rombey
2. Ratsherr Heiner Höfken Stellvertreterin: Ratsfrau Angelika Weinkauf
3. Ratsherr Marcel Philipp Stellvertreterin: Ratsfrau Gaby Breuer
Die entsandten Vertreter bleiben bis zur jeweiligen Entsendung eines Nachfolgers im Amt. Das
Entsendungsrecht für die Vertreter der Gesellschafterversammlung liegt künftig beim Städteregionstag.