Entscheidungsvorlage - B 06/0032/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertreter/innen der Stadt Aachen in die Gremien des Sparkassenzweckverbandes Städteregion Aachen - Stadt Aachen sowie Empfehlungen für die anstehenden Entscheidungen in der Verbandsversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
28.10.2009
| |||
|
18.11.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Stadtrates treffen für die Dauer ihrer Wahlzeit hinsichtlich des Sparkassen-zweckverbandes Städteregion Aachen - Stadt Aachen folgende Entscheidungen:
A. Sie entsenden als Mitglieder der Stadt Aachen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Städteregion Aachen - Stadt Aachen
1. Frau/Herrn_______________________ - als Vertreter der Verwaltung -
und als dessen/deren Stellvertreter/in
Frau/Herrn_______________________
2. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
3. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
4. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
5. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
6. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
7. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
8. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
9. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
10. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
11. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
12. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
13. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
15. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
16. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
17. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
18. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
19. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
20. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
21. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
B. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung
Frau/ Herrn __________________________________________ vorzuschlagen und zu wählen
und den von der Städteregion Vorgeschlagenen zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.
C. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung
1. zum Verbandsvorsteher den von der Städteregion Vorgeschlagenen zu wählen und
2. zum stellvertretenden Verbandsvorsteher den Stadtdirektor der Stadt Aachen zu wählen.
D. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung,
für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall
1. des stv. Verbandsvorstehers (Herr Stadtdirektor Rombey) Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling zu bestimmen,
2. des Verbandsvorstehers den von der Städteregion Vorgeschlagenen als der Städteregion zu bestimmen.
E. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates (zugleich Beanstandungsbeamter gem. §§ 11 (3), 17 SpkG) den von der Städteregion Vorgeschlagenen zu wählen.
F. a) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, folgende Vertreter der Stadt für den Verwaltungsrat vorzuschlagen und zu wählen:
1. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
2. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
3. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
4. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
5. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in: wird von Städteregion vorgeschlagen )
Ein städtischer Vertreter im Verwaltungsrat sollte der OBM sein, damit er auch Vorsitzender des Risikoausschusses des Verwaltungsrates sein kann (siehe Ziff. I).
b) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat
1. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
2. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
3. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
4. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
5. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)
vorzuschlagen und zu wählen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wird am 13.10.2009 festgestellt und vor der Ratssitzung mitgeteilt.
G. Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung,
a) zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates
Frau/ Herrn___________________________________________________
vorzuschlagen und zu wählen
b) zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates
den von der Städteregion Vorgeschlagenen zu wählen.
H. Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, zum/zur stellvertetenden Hauptverwaltungsbeamten/in (sog. stv. „Beanstandungsbeamter“) im Verwaltungsrat der Sparkasse den städt. Hauptverwaltungsbeamten zu wählen.
I. Der Rat beschließt, folgende Mitglieder gem. § 7 Abs. 1 Nr. b) der Satzung der Stiftung in das Kuratorium der Stiftung „Jugendförderungswerk der Sparkasse Aachen“ zu entsenden:
1) ___________________________ Stellvertreter/in: _____________________________
2) ___________________________ Stellvertreter/in: _____________________________
3) ___________________________ Stellvertreter/in: _____________________________
J. Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen folgende Personen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zu entsenden:
1. Den von der Städteregion Aachen gem. E.) Vorgeschlagenen Vorsitzenden des Verwaltungsrates (voraussichtlich Städteregionsrat Etschenberg).
2. Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp als Hauptverwaltungsbeamten des Zweckverbandsmitglieds Stadt Aachen
Der Stadtrat empfiehlt den Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen als Vertreter und Ersatzvertreter der unter 1. und 2. genannten Personen zu entsenden:
Vertreter zu 1:
Als Vertreter zu 1. der gem. G.) a) vom Stadtrat vorzuschlagende 1. stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende und als Ersatzvertreter der gem. G.) b) von der Städteregion vorgeschlagene 2. stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende.
Vertreter zu 2:
Als Vertreter zu 2. das entsprechend von der Städteregion vorgeschlagene Mitglied des Verwaltungsrats und
als Ersatzvertreter folgende von der Stadt gem. F.) als Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagene Person:
_________________________________
(Mitglied des Verwaltungsrats)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu Buchstabe A. des Beschlussvorschlages:
Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in Verbindung mit §2 der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der Sparkasse Aachen vom 12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden die Verbandsmitglieder Stadt und Städteregion Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den Vertretungen der
Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreis der
Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter
Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und Abs. 2 SpkG gewählt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.
Bei der Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 13 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz - SpkG - auch für die Besetzung der Zweckverbandsversammlung zu beachten (§ 4 (2) der Zweckverbandssatzung).
Danach dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:
1.
a) Dienstkräfte des Trägers (Zweckverband) oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 2 Buchstabe c).
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind, oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;
c) Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen POSTBANK AG und der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.
2.
Ferner nicht solche Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Bisherige Delegierte der Stadt in der Verbandsversammlung waren:
Verbandsvorsteher: OBM Dr. Jürgen Linden
Mitglieder: Stellvertreter/in:
Auf Vorschlag der Fraktion der CDU
1. Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck Ratsherr Hans Herff
2. Ratsherr Ferdinand Corsten Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn
3. Ratsfrau Gaby Breuer Ratsherr Wolfgang Boenke
4. Ratsherr Rolf Schäfer Ratsherr Rolf Kitt
5. Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer Ratsherr Wolfgang Königs
6. Ratsherr Eberhard Büchel Ratsherr Marcel Phillipp
7. Ratsfrau Ruth Wilms Ratsfrau Iris Lürken
8. Ratsherr Udo Mattes Ratsherr Hubert Rothe
Auf Vorschlag der Fraktion der FDP
9. sachk. Bürger Alexander Heyn Ratsherr Wilhelm Helg
Auf Vorschlag der Fraktion der SPD
10. Ratsfrau Renate Coracino Ratsfrau Rosa Höller-Radtke
11. Ratsherr Peter Combächer Ratsherr Manfred Kuckelkorn
12. Ratsherr Martin Künzer Ratsfrau Waltraut Hostettler
13. Ratsherr Claus Haase Ratsherr Heiner März
14. Ratsfrau Margret Schulz Ratsherr Jürgen Schmitz
15. Bürgermeisterin Ratsherr Mario Zillmann
Astrid Ströbele -stv. Vors.-
16. Ratsfrau Angelika Weinkauf Ratsfrau Heike Wolf
Auf Vorschlag der Fraktion der Grünen
17. Ratsherr David Hasse Ratsherr Michael Rau
18. Ratsfrau Elisabeth Paul Ratsfrau Martina Hörmann
19. Ratsherr Hermann. J. Pilgram Ratsfrau Karin Schmitt-Promny
20. Bürgermeisterin Hilde Scheidt Ratsherr Jochen Luczak
------------------------------------------------------------------------------------------------------
21. Stadtkämmerin Stadtdirektor
Annekathrin Grehling Wolfgang Rombey
Für die folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes: Nach § 6 Abs. 4 der
Verbandssatzung kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen Vertreter in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten verbindlich
anweisen. Es wird jedoch vorgeschlagen - wie in der Vergangenheit und auch vom KreisAachen/ der
Städteregion praktiziert - lediglich eine bestimmte Vorgehensweise zu empfehlen.
Zu Buchstabe B. des Beschlussvorschlages:
Vorsitzender/Stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung:
Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n) und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter für jeweils eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Verbandsmitglieder. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören.
Für die anstehende Wahlzeit kann die Stadt den Vorsitzende/n vorschlagen, während die Städteregion den/die stv. Vorsitzende/n vorschlagen kann. In der abgelaufenen Wahlzeit war Herr Landrat Meulenbergh zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung vorgeschlagen und gewählt worden.
Zu Buchstabe C. des Beschlussvorschlages:
Verbandsvorsteher / stellvertretender Verbandsvorsteher:
Gem. § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter
von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der
Verbandsmitglieder gewählt. In der abgelaufenen Wahlzeit war der OBM der Stadt Aachen zum
Verbandsvorsteher vorgeschlagen und gewählt worden. Die Funktion des stellvertretenden
Verbandsvorstehers lag beim Kreisdirektor Etschenberg.
Für die anstehende Wahlzeit ist entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen der/die
Hauptverwaltungsbeamte der Städteregion zum Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen,
während der Stadtdirektor der Stadt Aachen zum stellvertretenden Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen ist, da der künftige OBM der Stadt Aachen als Vorsitzender der Verbandsversammlung nicht stellvertretender Verbandsvorsteher werden darf.
Den Mitgliedern der Stadt in der Verbandsversammlung wird zugleich empfohlen, den Verbandsvorsteher auf Vorschlag der Städteregion zu wählen.
Zu Buchstabe D. des Beschlussvorschlages:
Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers/Stellvertreters:
Gemäß § 10 Satz 3 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines Stellvertreters durch Beamte/Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung bestimmt werden. Es ist zweckmäßig, hierfür seitens der Stadt Aachen den Vertreter im Amt zu bestimmen.
Zu Buchstabe E. des Beschlussvorschlages:
Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates:
Gemäß § 11 SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die
Hauptverwaltungsbeamten/in eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Nach § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A.) und § 6 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden Mitglied der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Aachen gewählt.
Da gem. § 1 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung unter anderem der Vorsitzende des Verwaltungsrates nach
Beendigung der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils eine Wahlzeit
abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat nunmehr die Städteregion Aachen das Besetzungsrecht.
Zu Buchstabe F. des Beschlussvorschlages:
a) Wahl der vom Stadtrat vorzuschlagenden 5 Vertreter im Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchst. b) werden von der Vertretung des Trägers nach § 12 (1) SpkG für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO NRW gewählt; wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem Ausschließungsgründe gem § 13 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen.
In der nun beginnenden Wahlperiode des Stadtrates und des Städteregionstages besteht der
Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen
Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die Stadt Aachen den
Vorsitzenden des Verwaltungsrates nicht stellt, erhält sie bei den von der Verbandsversammlung zu
wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat mehr als die Städteregion (§ 6 Abs. 3 der
Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung). Die Stadt erhält einen Stellvertreter weniger. Das bedeutet, dass die Stadt Aachen für fünf der zu wählenden neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für vier der zu wählenden Stellvertreter ein Vorschlagsrecht hat.
Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu erfolgen, dass -
unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze -
auf die Verbandsmitglieder Städteregion Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche Anzahl von Sitzen
entfällt. Schlägt der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund der zwischen der Stadt Eschweiler und dem Kreis Aachen geschlossenen Vereinbarung vom 09. Juni 1958 einen Bürger als weiteres sachkundiges Mitglied i.S. d. § 10 Abs. 2 Buchstabe b) SpkG vor, so ist ein auf die Städteregion entfallender Sitz entsprechend zu besetzen.
Bisher waren folgende Vertreter der Stadt Aachen Mitglied im Verwaltungsrat:
Mitglieder:
OBM Dr. Jürgen Linden als Vorsitzender
1. Bürgermeisterin Sabine Verheyen - CDU
2. Ratsherr Rolf Einmahl - CDU
3. Ratsherr Claus Haase -2. stellv. Vors.- - SPD
4. Herr Helmut Ludwig - GRÜ
Stellvertreter/in:
1. Ratsherr Harald Baal - CDU
2. Ratsherr Norbert Finkeldei - CDU
3. Bürgermeisterin Astrid Ströbele - SPD
4. Ratsfrau Elisabeth Paul - GRÜ
5. Ratsfrau Angelika Weinkauf - SPD
(Als Vertreterin des Kreistagsabgeordneten Peter Timmermanns)
b) Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat:
Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) SpkG werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Das Wahlergebnis wird nach der
Personalversammlung der Stadt mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der
Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Stellvertreterinnen/Stellvertreter.
Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wird am 13.10.2009 festgestellt.
Zu Buchstabe G. des Beschlussvorschlages:
1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates:
Nach § 11 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Trägers aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates
einen 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.
Gemäß § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1. Stellvertreter des
vorsitzenden Mitgliedes der vom Kreis Aachen Vorgeschlagene, Herr KTA Wolf, sowie zum 2.
Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der Vertreter der Stadt, Ratsherr Claus Haase, gewählt worden.
Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u.a. auch die Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des
Verwaltungsrates nach Beendigung der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils eine Wahlzeit abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die Stadt nunmehr das Vorschlagsrecht für den 1. Stellvertreter und die Städteregion dieses für den 2.
Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.
Zu Buchstabe H. des Beschlussvorschlages:
Vertreter des Hauptverwaltungsbeamte (sog. stv. “Beanstandungsbeamter”):
Wird gem. § 11 Abs. 3 SpkG die Sitzung des Verwaltungsrates nicht von einer Hauptverwaltungsbeamtin oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt ein/e Hauptverwaltungsbeamter/in an der Sitzung teil. Bei Zweckverbandssparkassen wählt die Vertretung des Zweckverbandes den/ die Hauptverwaltungsbeamten/in oder aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten/innen der Zweckverbandsmitglieder.
Zu Buchstabe I des Beschlussvorschlages:
Wahl der Vertreter der Stadt in das Kuratorium der Stiftung „Jugendförderungswerk der Sparkasse
Aachen“ gem. § 113 (2) GO NRW in Verbindung mit § 50 (4) GO NRW
Nach § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht das Kuratorium aus 7 Mitgliedern:
a) dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen
b) 3 weiteren Mitgliedern, die der Rat der Stadt Aachen aus seiner Mitte oder aus der Bürgerschaft der
Stadt Aachen wählt. Sie dürfen nicht dem Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen angehören.
c) 3 Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen aus dem Kreis der
Verwaltungsratmitglieder aus der Stadt Aachen wählt.
Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet mit dem Ausscheiden des Mitgliedes aus dem Gremium , auf dem sie beruht. Bei den Mitgliedern zu b) und c) endet die Wahlzeit mit dem Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen. Eine Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die Mitglieder des Kuratoriums ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Mitglieder des Kuratoriums aus.
Zur Zeit sind folgende Personen Kuratoriumsmitglieder:
zu a) Herr Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden Stellv.: Frau Bürgermeisterin Sabine Verheyen
zu b) Ratsherr Künzer, SPD Stellv.: Ratsfrau Waltraut Hostettler
Frau Helga Gaube Stellv.: Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt GRÜ
Ratsfrau Wilms, CDU Stellv.: Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer
zu c) Frau Bürgermeisterin Sabine Verheyen Stellv.: Ratsherr Norbert Finkeldei CDU
Ratsherr Rolf Einmahl CDU Stellv.: Ratsfrau Elisabeth Paul GRÜ
Ratsherr Haase, SPD Stellv.: Frau Bürgermeisterin Astrid Ströbele, SPD
Zu Buchstabe J. des Beschlussvorschlages:
In § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung des RSGV (Fassung vom 26. August 2009) ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt. Danach entsenden jede Sparkasse und ihr Träger
a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,
b) den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den
Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes,
c) den Vorstandsvorsitzenden des Vorstandes.
Zuständig für die Entsendung von a) und b) ist die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen (bisher Zuständigkeit des Verwaltungsrates).
Bisherige Regelung (= vor Änderung des Sparkassengesetzes und der Satzung des RSGV):
Entsandt wurden der Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Vorsitzende des Kreditausschusses.
Analog dazu wäre folgende Entsendung:
a) Vorsitzender des Verwaltungsrates = Annahme: Herr Städteregionsrat Etschenberg
b) verbleibender Hauptverwaltungsbeamter = Herr Oberbürgermeister Philipp
Außerdem sind Vertreter und Ersatzvertreter zu entsenden:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von ihren Stellvertretern in den o. g. Ämtern vertreten. D. h. der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch den 1. und den 2. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden vertreten. Für b) sind Vertreter und Ersatzvertreter sinnvollerweise aus dem Kreise der Verwaltungsratsmitglieder zu wählen (Vertreter StädteRegion / Ersatzvertreter Stadt).
Erläuterung zum Wegfall des Kreditausschusses
Nach der Änderung des Sparkassengesetzes fällt der Kreditauschuss, als eigenes Organ der Sparkasse, weg.
An seine Stelle tritt gem. § 15 (3) SpkG der Risikoausschuss. Dieser hat jedoch keine Organstellung,
sondern ist ein Unterausschuss des Verwaltungsrates und wird von diesem aus seinen Reihen besetzt. Insoweit ist eine Beschlussfassung über die Besetzung des Risikoausschusses nicht erforderlich.
Bisher waren folgende Vertreter der Stadt Aachen im Kreditausschuss vertreten:
Ratsherr Claus Haase -stv. Vors.- Stellvertreter: Ratsfrau Angelika Weinkauf
Ratsherr Rolf Einmahl Stellvertreter: Bürgermeisterin Sabine Verheyen
mit beratender Funktion:
OBM Dr. Jürgen Linden
Ergänzender Hinweis zur Besetzung des Beirates:
In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung, beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und 2 SpkG berufen werden.
Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und des
Verwaltungsrates berufen werden. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden Mitglieder
sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von Selbstverwaltungseinrichtungen
der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und des DGB.
Im Hinblick auf die zuvor notwendige Konstituierung des Stadtrates beabsichtigt die Verwaltung über die zu unterbreitenden Vorschläge im Wege einer gesonderten Beschlussvorlage beraten und
beschließen zu lassen.