Entscheidungsvorlage - B 06/0032/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Stadtrates treffen für die Dauer ihrer Wahlzeit hinsichtlich des Sparkassen-zweckverbandes Städteregion Aachen - Stadt Aachen  folgende Entscheidungen:

 

A. Sie entsenden als Mitglieder der Stadt Aachen in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Städteregion Aachen - Stadt Aachen 

 

1. Frau/Herrn_______________________ - als Vertreter der Verwaltung -

und als dessen/deren Stellvertreter/in

Frau/Herrn_______________________

 

2. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

3. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

4. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

5. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

6. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

7. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

8. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

9. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

10. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

11. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

12. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

13. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

15. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

16. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

17. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

18. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

19. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

20. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

21. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

B. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung

 

Frau/ Herrn __________________________________________ vorzuschlagen und zu wählen

und den von der Städteregion Vorgeschlagenen zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen.

 

C. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung

 

1. zum Verbandsvorsteher den von der Städteregion Vorgeschlagenen zu wählen und

 

2. zum stellvertretenden Verbandsvorsteher den Stadtdirektor der Stadt Aachen zu wählen.

 

D. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung,

 

für die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall

 

1. des stv. Verbandsvorstehers (Herr Stadtdirektor Rombey) Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling zu bestimmen,

 

2. des Verbandsvorstehers den von der Städteregion Vorgeschlagenen als der Städteregion zu bestimmen.

 

 

E. Die Mitglieder des Stadtrates empfehlen den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt in der Verbandsversammlung, zum Vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates (zugleich Beanstandungsbeamter gem. §§ 11 (3), 17 SpkG) den von der Städteregion Vorgeschlagenen zu wählen.

  

F. a) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, folgende Vertreter der Stadt für den Verwaltungsrat vorzuschlagen und zu wählen:

 

1. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

2. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

3. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

4. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

5. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in: wird von Städteregion vorgeschlagen )

 

Ein städtischer Vertreter im Verwaltungsrat sollte der OBM sein, damit er auch Vorsitzender des Risikoausschusses des Verwaltungsrates sein kann (siehe Ziff. I).

 

b) Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, aufgrund des Wahlergebnisses im Vorschlagsverfahren für die Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat

 

1. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

2. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

3. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

4. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

5. Frau/Herrn _______________________ (Stellvertreter/in:_______________________)

 

vorzuschlagen und zu wählen. Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wird am 13.10.2009 festgestellt und vor der Ratssitzung mitgeteilt.

 

 

G. Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung,

 

a) zum 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

  

 Frau/ Herrn___________________________________________________

 

 vorzuschlagen und zu wählen

 

b) zum 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates

den von der Städteregion Vorgeschlagenen  zu wählen.

    

 

H. Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung, zum/zur stellvertetenden Hauptverwaltungsbeamten/in (sog. stv. „Beanstandungsbeamter“) im Verwaltungsrat der Sparkasse den städt. Hauptverwaltungsbeamten zu wählen.

 

I. Der Rat beschließt, folgende Mitglieder gem. § 7 Abs. 1 Nr. b) der Satzung der Stiftung in das Kuratorium der Stiftung „Jugendförderungswerk der Sparkasse Aachen“ zu entsenden:

 

 

1) ___________________________            Stellvertreter/in: _____________________________

 

 

2) ___________________________            Stellvertreter/in: _____________________________

 

 

3) ___________________________            Stellvertreter/in: _____________________________ 

 

 

J. Der Stadtrat empfiehlt den Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen folgende Personen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zu entsenden:

 

1. Den von der Städteregion Aachen gem. E.) Vorgeschlagenen Vorsitzenden des Verwaltungsrates (voraussichtlich Städteregionsrat Etschenberg).

 

2. Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp als Hauptverwaltungsbeamten des Zweckverbandsmitglieds Stadt Aachen

 

Der Stadtrat empfiehlt den Vertretern der Stadt Aachen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen als Vertreter und Ersatzvertreter der unter 1. und 2. genannten Personen zu entsenden:

 

Vertreter zu 1:

Als Vertreter zu 1. der gem. G.) a) vom Stadtrat vorzuschlagende 1. stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende und als Ersatzvertreter der gem. G.) b) von der Städteregion vorgeschlagene  2. stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende.

 

Vertreter zu 2:

Als Vertreter zu 2. das entsprechend von der Städteregion vorgeschlagene Mitglied des Verwaltungsrats und

 

als Ersatzvertreter folgende von der Stadt gem. F.) als Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagene Person:

 

_________________________________

(Mitglied des Verwaltungsrats)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu Buchstabe A. des Beschlussvorschlages:

 

Verbandsversammlung:

 

Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung in Verbindung mit §2 der Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen über die Neubildung der Sparkasse Aachen vom 12.11.1992 aus 42 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsenden die Verbandsmitglieder Stadt und Städteregion Aachen jeweils die Hälfte. Die Mitglieder werden von den Vertretungen der

Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreis der

Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter

Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und Abs. 2 SpkG gewählt. In gleicher Weise ist für jedes Mitglied ein Stellvertreter zu wählen, der bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt.

 

Bei der Wahl sind die Ausschließungsgründe des § 13 Abs. 1 und 2 Sparkassengesetz - SpkG - auch für die Besetzung der Zweckverbandsversammlung zu beachten (§ 4 (2) der Zweckverbandssatzung).

Danach dürfen der Zweckverbandsversammlung nicht angehören:

 

1.

a) Dienstkräfte des Trägers (Zweckverband) oder der Sparkassen; diese Beschränkung gilt nicht für Dienstkräfte nach § 10 Abs. 2 Buchstabe c).

 

b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrats, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertretungsversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte oder Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind, oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbund stehenden Unternehmen;

 

c) Beschäftigte der Steuerbehörden und der Deutschen POSTBANK AG und der Deutschen Post AG.

 

d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.

 

2. 

Ferner nicht solche Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.

 

Bisherige Delegierte der Stadt in der Verbandsversammlung waren:

 

Verbandsvorsteher:  OBM Dr. Jürgen Linden

 

Mitglieder:                    Stellvertreter/in:

 

Auf Vorschlag der Fraktion der CDU

1.           Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck    Ratsherr Hans Herff

2.           Ratsherr Ferdinand Corsten          Ratsherr Ernst-Rudolf Kühn

3.           Ratsfrau Gaby Breuer            Ratsherr Wolfgang Boenke

4.           Ratsherr Rolf Schäfer           Ratsherr Rolf Kitt 

5.           Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer     Ratsherr Wolfgang Königs

6.           Ratsherr Eberhard Büchel       Ratsherr Marcel Phillipp

7.           Ratsfrau Ruth Wilms             Ratsfrau Iris Lürken

8.           Ratsherr Udo Mattes                  Ratsherr Hubert Rothe

 

Auf Vorschlag der Fraktion der FDP

9.  sachk. Bürger Alexander Heyn             Ratsherr Wilhelm Helg

 

Auf Vorschlag der Fraktion der SPD

10.          Ratsfrau Renate Coracino        Ratsfrau Rosa Höller-Radtke

11.          Ratsherr Peter Combächer        Ratsherr Manfred Kuckelkorn

12.          Ratsherr Martin Künzer              Ratsfrau Waltraut Hostettler

13.          Ratsherr Claus Haase            Ratsherr Heiner März

14.          Ratsfrau Margret Schulz             Ratsherr Jürgen Schmitz

15.          Bürgermeisterin   Ratsherr Mario Zillmann

               Astrid Ströbele -stv. Vors.- 

16.          Ratsfrau Angelika Weinkauf          Ratsfrau Heike Wolf

 

 Auf Vorschlag der Fraktion der Grünen

17.       Ratsherr David Hasse                Ratsherr Michael Rau

18.       Ratsfrau Elisabeth Paul                 Ratsfrau Martina Hörmann

19.       Ratsherr Hermann. J. Pilgram       Ratsfrau Karin Schmitt-Promny

20.       Bürgermeisterin Hilde Scheidt           Ratsherr Jochen Luczak

  ------------------------------------------------------------------------------------------------------

21.  Stadtkämmerin                  Stadtdirektor

           Annekathrin Grehling                Wolfgang Rombey

 

 

Für die folgenden Ausführungen unter B) bis I) gilt jeweils folgendes: Nach § 6 Abs. 4 der

Verbandssatzung kann die Vertretungskörperschaft eines jeden Verbandsmitgliedes dessen Vertreter in der Verbandsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungs- und Wahlverhalten verbindlich

anweisen. Es wird jedoch vorgeschlagen - wie in der Vergangenheit und auch vom KreisAachen/ der

Städteregion praktiziert - lediglich eine bestimmte Vorgehensweise zu empfehlen.

 

Zu Buchstabe B. des Beschlussvorschlages:

 

Vorsitzender/Stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n) und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter für jeweils eine Wahlzeit der Vertretung der Verbandsmitglieder abwechselnd aus dem Kreis der Vertreter der Verbandsmitglieder. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören.

 

Für die anstehende Wahlzeit kann die Stadt den Vorsitzende/n vorschlagen, während die Städteregion den/die stv. Vorsitzende/n vorschlagen kann. In der abgelaufenen Wahlzeit war Herr Landrat Meulenbergh zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung vorgeschlagen und gewählt worden.

 

Zu Buchstabe C. des Beschlussvorschlages:

 

Verbandsvorsteher / stellvertretender Verbandsvorsteher:

 

Gem. § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter

von der Verbandsversammlung abwechselnd aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der

Verbandsmitglieder gewählt. In der abgelaufenen Wahlzeit war der OBM der Stadt Aachen zum

Verbandsvorsteher vorgeschlagen und gewählt worden. Die Funktion des stellvertretenden

Verbandsvorstehers lag beim Kreisdirektor Etschenberg.

 

Für die anstehende Wahlzeit ist entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen der/die

Hauptverwaltungsbeamte der Städteregion zum Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen,

während der Stadtdirektor der Stadt Aachen zum stellvertretenden Verbandsvorsteher vorzuschlagen und zu wählen ist, da der künftige OBM der Stadt Aachen als Vorsitzender der Verbandsversammlung nicht stellvertretender Verbandsvorsteher werden darf.

Den Mitgliedern der Stadt in der Verbandsversammlung wird zugleich empfohlen, den Verbandsvorsteher auf Vorschlag der Städteregion zu wählen.

 

Zu Buchstabe D. des Beschlussvorschlages:

 

Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers/Stellvertreters:

 

Gemäß § 10 Satz 3 der Zweckverbandssatzung erfolgt die Unterzeichnung verpflichtender Erklärungen des Zweckverbandes im Verhinderungsfall des Verbandsvorstehers bzw. seines Stellvertreters durch Beamte/Angestellte der Verbandsmitglieder, die von der Verbandsversammlung bestimmt werden. Es ist zweckmäßig, hierfür seitens der Stadt Aachen den Vertreter im Amt zu bestimmen.

 

Zu Buchstabe E. des Beschlussvorschlages:

 

Vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates:

 

Gemäß § 11 SpkG wählt die Verbandsversammlung eines ihrer Mitglieder oder den/die

Hauptverwaltungsbeamten/in eines Zweckverbandsmitgliedes zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Nach § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung (Siehe Buchstabe A.) und  § 6 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung wurde in der abgelaufenen Wahlzeit zum vorsitzenden Mitglied der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Aachen gewählt.

 

Da gem. § 1 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung unter anderem der Vorsitzende des Verwaltungsrates nach

Beendigung der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils eine Wahlzeit

abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat nunmehr die Städteregion Aachen das Besetzungsrecht.

 

Zu Buchstabe F. des Beschlussvorschlages:

 

a) Wahl der vom Stadtrat vorzuschlagenden 5 Vertreter im Verwaltungsrat

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates nach § 10 Abs. 2 Buchst. b) werden von der Vertretung des Trägers nach § 12 (1) SpkG  für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Trägers nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 50 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GO NRW gewählt; wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die den Vertretungen der Zweckverbandsmitglieder angehören können. Nach demselben Verfahren ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen, der/die bei Verhinderung des Mitgliedes dessen Aufgaben wahrnimmt. Mitglied des Verwaltungsrates kann nicht werden, bei dem Ausschließungsgründe gem § 13 Abs. 1 und 2 SpKG vorliegen.

 

In der nun beginnenden Wahlperiode des Stadtrates und des Städteregionstages besteht der

Verwaltungsrat nach § 10 Abs. 2 SpkG neben dem Vorsitzenden aus neun weiteren sachkundigen

Mitgliedern und fünf Dienstkräften der Sparkasse zuzüglich Stellvertreter. Da die Stadt Aachen den

Vorsitzenden des Verwaltungsrates nicht stellt, erhält sie bei den von der Verbandsversammlung zu

wählenden weiteren sachkundigen Mitgliedern ein Mandat mehr als die Städteregion (§ 6 Abs. 3 der

Verbandssatzung sowie § 5 Abs. 2 der o.a. Vereinbarung). Die Stadt erhält einen Stellvertreter weniger. Das bedeutet, dass die Stadt Aachen für fünf der zu wählenden neun weiteren sachkundigen Mitglieder und für vier der zu wählenden Stellvertreter ein Vorschlagsrecht hat.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung hat die Wahl des Verwaltungsrates so zu erfolgen, dass -

unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze -

auf die Verbandsmitglieder Städteregion Aachen und Stadt Aachen je eine gleiche Anzahl von Sitzen

entfällt. Schlägt der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund der zwischen der Stadt Eschweiler und dem Kreis Aachen geschlossenen Vereinbarung vom 09. Juni 1958 einen Bürger als weiteres sachkundiges Mitglied i.S. d. § 10 Abs. 2 Buchstabe b) SpkG vor, so ist ein auf die Städteregion entfallender Sitz entsprechend zu besetzen.

 

Bisher waren folgende Vertreter der Stadt Aachen Mitglied im Verwaltungsrat:

 

Mitglieder:

 

OBM  Dr. Jürgen Linden als Vorsitzender                  

1. Bürgermeisterin Sabine Verheyen           - CDU

2. Ratsherr Rolf Einmahl                    - CDU

3. Ratsherr Claus Haase -2. stellv. Vors.-  - SPD

4. Herr Helmut Ludwig             - GRÜ

 

Stellvertreter/in:

 

1.       Ratsherr Harald Baal                      - CDU

2.       Ratsherr Norbert Finkeldei                - CDU

3.       Bürgermeisterin Astrid Ströbele           - SPD

4.       Ratsfrau Elisabeth Paul                   - GRÜ

5.  Ratsfrau Angelika Weinkauf                 - SPD

 (Als Vertreterin des Kreistagsabgeordneten Peter Timmermanns)

  

b) Wahl der Dienstkräfte der Sparkasse Aachen im Verwaltungsrat:

 

Die fünf Mitarbeitervertreter im Verwaltungsrat gem. § 10 Abs. 2 Buchstabe c) SpkG werden aus einem Vorschlag der Personalversammlung der Sparkasse gewählt. Das Wahlergebnis wird nach der

Personalversammlung der Stadt mitgeteilt. Es wird empfohlen, entsprechend dem Votum der

Bediensteten der Sparkasse Aachen zu wählen und die Wahlvorschläge in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die Stellvertreterinnen/Stellvertreter.

Das Wahlergebnis der Personalversammlung der Sparkasse wird am 13.10.2009 festgestellt.

 

Zu Buchstabe G. des Beschlussvorschlages:

 

1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des Verwaltungsrates:

 

Nach § 11 Abs. 2 SpkG wählt die Vertretung des Trägers aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates

einen 1. und 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 der o.a. Vereinbarung war in der abgelaufenen Wahlzeit zum 1. Stellvertreter des

vorsitzenden Mitgliedes der vom Kreis Aachen Vorgeschlagene, Herr KTA Wolf, sowie zum 2.

Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes der Vertreter der Stadt, Ratsherr Claus Haase, gewählt worden.

Da nach § 1 Abs. 2 dieser Vereinbarung u.a. auch die Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes des

Verwaltungsrates nach Beendigung der laufenden Wahlzeit der Vertretungen der Verbandsmitglieder für jeweils eine Wahlzeit abwechselnd vom Kreis und von der Stadt gestellt werden sollen, hat die Stadt nunmehr das Vorschlagsrecht für den 1. Stellvertreter und die Städteregion dieses für den 2.

Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.

 

Zu Buchstabe H. des Beschlussvorschlages:

 

Vertreter des Hauptverwaltungsbeamte (sog. stv. “Beanstandungsbeamter”):

 

Wird gem. § 11 Abs. 3 SpkG die Sitzung des Verwaltungsrates nicht von einer Hauptverwaltungsbeamtin oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt ein/e Hauptverwaltungsbeamter/in an der Sitzung teil. Bei Zweckverbandssparkassen wählt die Vertretung des Zweckverbandes den/ die Hauptverwaltungsbeamten/in oder aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten/innen der Zweckverbandsmitglieder.

 

Zu Buchstabe I des Beschlussvorschlages:

 

Wahl der Vertreter der Stadt in das Kuratorium der Stiftung „Jugendförderungswerk der Sparkasse

Aachen“ gem. § 113 (2) GO NRW in Verbindung mit § 50 (4) GO NRW

 

Nach § 7 Abs. 1 der Stiftungssatzung besteht das Kuratorium aus 7 Mitgliedern:

 

a) dem Oberbürgermeister der Stadt Aachen

 

b) 3 weiteren Mitgliedern, die der Rat der Stadt Aachen aus seiner Mitte oder aus der Bürgerschaft der

Stadt Aachen wählt. Sie dürfen nicht dem Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen angehören.

 

c) 3 Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Sparkasse Aachen aus dem Kreis der

Verwaltungsratmitglieder aus der Stadt Aachen wählt.

 

Die Mitgliedschaft im Kuratorium endet mit dem Ausscheiden des Mitgliedes aus dem Gremium , auf dem sie beruht.  Bei den Mitgliedern zu b) und c) endet die Wahlzeit mit dem Ende der Wahlperiode des Rates der Stadt Aachen. Eine Wiederwahl ist möglich. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die Mitglieder des Kuratoriums ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt der neu gewählten Mitglieder des Kuratoriums aus.

 

Zur Zeit sind folgende Personen Kuratoriumsmitglieder:

 

zu a) Herr Oberbürgermeister Dr. Jürgen Linden    Stellv.: Frau Bürgermeisterin Sabine Verheyen

 

zu b)     Ratsherr Künzer, SPD   Stellv.: Ratsfrau Waltraut Hostettler

Frau Helga Gaube             Stellv.: Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt GRÜ

          Ratsfrau Wilms, CDU             Stellv.: Ratsfrau Dr. Margarethe Schmeer

 

zu c)      Frau Bürgermeisterin Sabine Verheyen  Stellv.: Ratsherr Norbert Finkeldei CDU

           Ratsherr Rolf Einmahl CDU  Stellv.: Ratsfrau Elisabeth Paul GRÜ

            Ratsherr Haase, SPD           Stellv.: Frau Bürgermeisterin Astrid Ströbele, SPD

 

Zu Buchstabe J. des Beschlussvorschlages:

 

In § 5 Abs. 2 der Verbandssatzung des RSGV (Fassung vom 26. August 2009) ist die Zusammensetzung der Verbandsversammlung geregelt. Danach entsenden jede Sparkasse und ihr Träger

 

  a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,

 

  b) den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den

   Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes,

 

  c) den Vorstandsvorsitzenden des Vorstandes.

 

Zuständig für die Entsendung von a) und b) ist die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes StädteRegion Aachen - Stadt Aachen (bisher Zuständigkeit des Verwaltungsrates).

 

Bisherige Regelung (= vor Änderung des Sparkassengesetzes und der Satzung des RSGV):

Entsandt wurden der Vorsitzende des Verwaltungsrates und der Vorsitzende des Kreditausschusses.

 

Analog dazu wäre folgende Entsendung:

 

  a) Vorsitzender des Verwaltungsrates = Annahme: Herr Städteregionsrat Etschenberg

 

  b) verbleibender Hauptverwaltungsbeamter = Herr Oberbürgermeister Philipp

 

Außerdem sind Vertreter und Ersatzvertreter zu entsenden:

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von ihren Stellvertretern in den o. g. Ämtern vertreten. D. h. der Vorsitzende des Verwaltungsrates wird durch den 1. und den 2. stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden vertreten. Für b) sind Vertreter und Ersatzvertreter sinnvollerweise aus dem Kreise der Verwaltungsratsmitglieder zu wählen (Vertreter StädteRegion / Ersatzvertreter Stadt).

 

Erläuterung zum Wegfall des Kreditausschusses

 

Nach der Änderung des Sparkassengesetzes fällt der Kreditauschuss, als eigenes Organ der Sparkasse, weg.

An seine Stelle tritt gem. § 15 (3) SpkG der Risikoausschuss. Dieser hat jedoch keine Organstellung,

sondern ist ein Unterausschuss des Verwaltungsrates und wird von diesem aus seinen Reihen besetzt. Insoweit ist eine Beschlussfassung über die Besetzung des Risikoausschusses nicht erforderlich.

 

Bisher waren folgende Vertreter der Stadt Aachen im Kreditausschuss vertreten:

 

Ratsherr Claus Haase -stv. Vors.-  Stellvertreter:         Ratsfrau Angelika Weinkauf

Ratsherr Rolf Einmahl               Stellvertreter:         Bürgermeisterin Sabine Verheyen

 

mit beratender Funktion:

OBM Dr. Jürgen Linden

 

Ergänzender Hinweis zur Besetzung des Beirates:

 

In § 8 der Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und Kreis Aachen vom 12.11.1992 ist festgelegt, dass als beratendes Gremium ein Beirat gegründet wird, der die Sparkasse Aachen vor dem Hintergrund der Umstrukturierung der Region, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsförderung, beraten und unterstützen soll. Der Beirat besteht aus 27 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung unter Beachtung der Ausschließungsgründe nach § 13 Abs. 1 und 2 SpkG berufen werden.

 

Jeweils ein Drittel soll auf Vorschlag der Stadt Aachen, der Städteregion Aachen und des

Verwaltungsrates berufen werden. Die auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu berufenden Mitglieder

sollen aus der Wirtschaft kommen. Dazu gehören auch Vertreter von Selbstverwaltungseinrichtungen

der Wirtschaft, von Wirtschaftsverbänden und des DGB.

 

Im Hinblick auf die zuvor notwendige Konstituierung des Stadtrates beabsichtigt die Verwaltung über die zu unterbreitenden Vorschläge im Wege einer gesonderten Beschlussvorlage beraten und

beschließen zu lassen.

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