Entscheidungsvorlage - FB 01/0018/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vertreter der Stadt Aachen im KREISPOLIZEIBEIRAT gem. § 113 (2) GO NW in Verbindung mit § 50 (4) GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.10.2009
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18.11.2009
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16.12.2009
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Aachen bestellt folgende 5 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder für den Kreispolizeibeirat:
Mitglieder: Stellvertreter:
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 15 des Polizeiorganisationsgesetzes besteht der Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde aus
11 Mitgliedern.
§ 17 POG - Wahl der Mitglieder:
Die Vertretungen der Kreise und der kreisfreien Städte wählen für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte die Mitglieder des Polizeibeirats und ihre Stellvertreterinnen sowie Stellvertreter im Wege der Listenwahl nach dem dHondtschen Verhältniswahlsystem. In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder, Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt werden; ihre Zahl darf die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamtinnen und Beamte, Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter der Polizei können nicht Mitglieder, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einem Polizeibeirat sein.
Die Stadt Aachen hatte bisher für den Kreispolizeibeirat die nachgenannten 5 Mitglieder bzw. stellv. Mitglieder bestellt:
Mitglieder Stellvertreter/in:
sachk. Bürger Karl Visé sachk. Bürger Michael Schulz
Ratsherr Martin Künzer Ratsfrau Rosa Höller-Radtke
Ratsherr Jochen Luczak Ratsfrau Monika Kuck
Ratsfrau Ruth Wilms Ratsherr Josef Hubert Bruynswyck
Ratsfrau Iris Lürken sachk. Bürger Franz Plum