Entscheidungsvorlage - 0070/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Oberbürgermeister.

 

Nach § 57 Abs. 3 GO NW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

 

 

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