Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 20/0001/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Umschichtung der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von insgesamt 1.927 T€ zugunsten der Errichtung des Erweiterungsbaus auf dem Gelände der Hauptfeuerwache Stolberger Straße 155 zur Unterbringung der Städteregionalen Leitstelle zu.

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Finanzausschuss und Rat der Stadt haben in ihren Sitzungen am 16.6.2009 und 24.6.2009 das Maßnahmenpaket nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (KP II) beschlossen.

 

Unter anderem war für die Sanierung der Gebäudehülle der Feuerwache Stolberger Straße in 2009 und 2010 ein Teilbetrag von insgesamt 1.927 T€ vorgesehen.

 

Die Sanierung der Gebäudehülle der Hauptfeuerwache Stolberger Straße 155 im laufenden Dienstbetrieb hätte zur Folge, dass während der vorgesehenen 4 Bauabschnitte immer die Hälfte der Büros auf einer Fassadenseite nicht genutzt werden könnte. Eine – zur Hauptwache räumlich nahe – Unterbringung des betroffenen Personals des FB 37 müsste gewährleistet werden.

Darüber hinaus müsste der Dienstbetrieb in der Leitstelle auch während der Baumaßnahmen 24 Stunden täglich aufrechterhalten werden. Wegen des mit den Bauarbeiten verbundenen Lärms wäre dies für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen gesundheitlichen Belastungen verbunden. Eine durchgängig optimale Versorgung der Bevölkerung ist aber nur bei einer störungsfreien Wahrnehmung der Aufgaben des Leitstellenpersonals zu gewährleisten.

Eine kurzfristige, nur vorübergehende, Auslagerung der Leitstelle ist nicht möglich und wegen  der damit verbundenen hohen Kosten auch unwirtschaftlich.

 

Wenn der Erweiterungsbau kurzfristig realisiert werden kann, verbleibt das Personal des FB 37 bis zur Fertigstellung des Neubaus in den vorhandenen Räumen der Gebäude Stolberger Straße 155 (Hauptgebäude) und Stolberger Straße 157 (Nebengebäude). Die städteregionale Leitstelle wird – wie vorgesehen – in den  Räumen der Hauptfeuerwache der Berufsfeuerwehr eingerichtet.

Erst nach Fertigstellung des Neubaus würde das Personal des FB 37 (einschließlich Personal der Leitstelle) umziehen, in der Städteregionalen Leitstelle könnte ohne Unterbrechung eine störungsfreie Aufgabenwahrnehmung erfolgen.

 

Es ist deshalb sinnvoll und notwendig - auch in Anbetracht der bestehenden Terminzwänge für die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz - diese für den Neubau zu verwenden. Eine Umplanung der Mittel wird für den Haushaltsplan-Entwurf 2010 vorgesehen.

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Auswirkungen

 

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