Entscheidungsvorlage - E 49.5/0002/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturelle Hauptstadt Europas 2018hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Kulturservice
- Verfasst von:
- Irit Tirtey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2009
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Kenntnisnahme
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01.12.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 18.02.2009 einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt Aachen an der Bewerbung der Stadt Maastricht um den Titel „Kulturelle Hauptstadt Europas 2018“ beteiligt.
Zur Vorbereitung der Bewerbung wurde gemeinsam mit der Regio e.V. und den Partnern eine Projektskizze erarbeitet, um einen INTERREG IV a Antrag auf den Weg zu bringen. Dieser INTERREG IV a Antrag muss bis zum 09.11.2009 formal gestellt werden.
I. Inhalte des Antrags
1. Organisation und Aufbau der Prozessstruktur mit dem Ziel der Gründung eines Projektbüros Maastricht Kulturhauptstadt 2018 mit einem künstlerischen und einen operationellen Leiter; Durchführung des Projektmanagements
2. Marketing und Kommunikation mit dem Ziel, die Euregio Maas/Rhein als Kulturregion von europäischem Format und den euregionalen Kultursektor als wichtigen Wirtschaftsfaktor zu positionieren; Ausarbeitung einer euregionalen Marketing- und Kommunikationsstrategie
3. sog. Pilotaktivität:
Ausarbeitung des künstlerischen Plans zur kulturellen Transformation der Euregio Mass/Rhein in konkrete Aktivitäten mit dem Ziel der Formulierung kultureller Kooperationsaktivitäten, die die Wandlung der Euregio Maas/Rhein in eine Kulturregion vom europäischen Format begleiten und gestalten. Hierbei sollen u.a. folgende Aktivitäten einbezogen werden:
– Aktivität auf dem Gebiet der kulturellen Bildung und der Information
– Austauschprogramme für verscheiden Zielgruppen wie Schüler, Künstler und Unternehmen aus dem kulturellen und kreativen Sektor
Die Aktivitäten, die in dem Projektplan beschrieben werden, dienen zur Ausgestaltung und zur Ausarbeitung der gemeinsamen Strategie im Zeitraum 2010-2012. Die in der Projektskizze beschriebenen Aktivitäten werden auch nach 2012 fortgesetzt bzw. als Grundlage für weitere Aktivitäten genutzt, die in der Zeit nach 2012 geplant und durchgeführt werden.
II. Finanzierung
Die Gesamtkosten des Projektes liegen bei 2,8 Millionen.
Hiervon zahlt die EU 1,4 Millionen.
Der Anteil für die Stadt Aachen beträgt für den Zeitraum 2010-2012 je 40.000,00 Euro per anno.
Um die Aktivitäten allerdings über den Zeitraum 2012 hinaus fortsetzen zu können, ist eine Einplanung der Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro auch für die Jahre 2013 und 2014 erforderlich und sinnvoll.
Die verbleibenden 10.000,00 Euro müssen im Jahre 2010 für eine in Auftrag gegebene
SWOT-Analyse, an der sich alle Partner beteiligen, verwandt werden.
Für die Jahre 2011-2014 ist vorrausichtlich eine Beteiligung an grenzüberschreitenden Projekten erforderlich.
Gem. § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NW in der derzeit gültigen Fassung, fassen die Unterzeichnenden folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Einrichtung eines Produktsachkontos von 2010-2014 in Höhe von 50.000,00 € p/a zur Vorbereitung der Bewerbung der Kulturhauptstadt 2018 wird zugestimmt. Hierzu ist eine Dringlichkeitsentscheidung zu treffen, damit der INTERREG IV a) Antrag fristgerecht auf den Weg gebracht werden kann.
Aachen, den 04.11.2009
Marcel Philipp
Oberbürgermeister
CDU-Fraktion SPD-Fraktion
Ratsmitglied Ratsmitglied
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen FDP-Fraktion
Ratsmitglied Ratsmitglied
Fraktion Die Linke
Ratsmitglied