Entscheidungsvorlage - B 03/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Wespienstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr.774Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO- NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.03.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen – Mitte nimmt die Ausbauplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b) für den Endausbau der Wespienstraße sowie die vorgenannte Kostentragung zur Kenntnis und genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 25.02.2005.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b) für den Endausbau der Wespienstraße sowie die vorgenannte Kostentragung zur Kenntnis und beschließt, diese zum Bestandteil der Änderung des Ausbauvertrages „Umlegung der Wespienstraße“ gemäß § 2 (Option) zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu nehmen. Er genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 04.03.2005.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachdem in Folge
des Hochbauprojektes „Kaufhof“ die Umlegung der Wespienstraße im Bereich von
Borngasse bis Reihstraße einschließlich des Kanals erforderlich wurde, wurde
diese Straße als Baustraße wieder hergestellt. Nunmehr liegt die Planung der
Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b)
für den Endausbau der Wespienstraße einschließlich der Anbindung an die
Reihstraße und der privaten Platzanlage (Reihplatz) vor.
Im Ausbauvertrag wurde ein
kostengünstiger konventioneller Endausbau vereinbart (Gehwege in einem
einfachen Betonplattenbelag auf frostsicherem RCL –Unterbau, Fahrbahn in
Asphalt sowie eine übliche innerstädtische Beleuchtung). Es wurde jedoch die
Option offen gelassen, dass auf Kosten der Ausbauträgerin ein städtebaulich
höherwertiger Oberflächenbelag als der vorgenannte eingebaut sowie eine dem
Projekt entsprechende Beleuchtung erstellt werden kann. Für die Wahrnehmung der
letztgenannten Option durch die Ausbauträgerin bedarf es gemäß § 17 des
Ausbauvertrages einer schriftlichen Vertragsänderung. Nach mehreren
Diskussionsrunden haben sich die Ausbauträgerin und die zuständigen Fachbereiche
auf eine städtebaulich sehr hochwertige Ausbauart geeinigt, die über die im
Vertrag vereinbarte Option weit hinaus geht. Daher ist nunmehr auch eine
Beteiligung der Stadt an den hieraus resultierenden Mehrkosten wie oben genannt
vorgesehen, was in der erforderlichen schriftlichen Vertragsänderung zu regeln
ist.
Die Wespienstraße
erhält einen niveaugleichen Ausbau unter Beibehaltung des Separationsprinzips.
Fahrbahn
Die Fahrbahn der
Wespienstraße wird entgegen der vorherigen Planung vom Parkhaus in Richtung des
Kauhofes verschoben. Hierdurch entfällt die provisorische Ausbuchtung des
Gehweges vor dem Parkhaus, so dass die Fahrbahn durchgängig in einer
Mindestbreite von 5,50 m angelegt werden kann. Die Fahrbahn wird im Bereich von
Borngasse bis ca. 5 m vor die Einmündung des Reihplatzes in Asphalt befestigt,
der durch mehrere horizontale Großpflasterbänderungen aus Grauwacke 12/16/13
unterbrochen wird. Die übrige Fahrbahn wird ebenso wie der Einmündungsbereich
der Reihstraße nach Absetzung
durch eine Großpflasterbänderung (wie vor) in Kleinpflaster aus Blaubasalt
9/11/13 befestigt. Das Kleinpflaster wird ebenfalls durch
Großpflasterbänderungen aufgelockert. Das Großpflaster aus Grauwacke trennt
darüber hinaus als dreizeilige Rinne die Fahrbahn vom Gehweg.
Gehweg
Der Gehweg auf der
südwestlichen Seite der Wespienstraße wird durchgehend in einer Breite von 2 m
angelegt. Durch die Verschiebung der Fahrbahn verbleibt jedoch lediglich ein
0,60 m breiter Gehwegstreifen in der öffentlichen Verkehrsfläche, der übrige
Gehweg verläuft auf dem Grundstück der Ausbauträgerin. Der Gehweg wird in
Betonsteinplatten 30/30/10 im Diagonalverband angelegt. Der Gehweg auf der
südöstlichen Seite wird auf einer Breite zwischen 2,00 m und ca. 10,00 m in
Betonsteinplatten 30/30/6 im Diagonalverband ausgebaut. Die Grundstücksein- und
–ausfahrten werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 befestigt. Beide Gehwege
werden durch Kleinpflasterbänderungen in Blaubasalt 9/11/13 aufgelockert und im
Bereich der Betonsteinplatten zur Fahrbahn hin abgepollert.
Beleuchtung
Die Herstellung
der Beleuchtung erfolgt in Abstimmung mit der STAWAG.
Kostentragung
Die Stadt trägt
die Kosten, die für einen kostengünstigen, konventionellen Ausbau entstehen
würden sowie die Mehrkosten, die aus der städtebaulich sehr hochwertigen
Ausbauart resultieren, die über die im Vertrag vereinbarte Option weit hinaus
geht. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Ausbauträgerin.
Ergänzende
Informationen
Die nun folgenden
Ergänzungen sind nicht Bestandteil des Beschlusses, sie dienen lediglich der
Information:
Der Ausbau des
privaten Reihplatzes erfolgt städtebaulich höherwertiger als bisher vorgesehen.
Die Fahrbahn wird ebenfalls in Natursteinpflaster 10/20/10 mit
Großpflasterbänderungen in Grauwacke 12/16/13 befestigt. Der nördliche Gehweg
wird im Granit – Naturstein Padang dark 30/30/10 ausgebaut, am südlichen Rand
erfolgen umfangreiche Anpassungsarbeiten an die vorhandenen Wegeflächen. Der
Ausbau der privaten Fläche korrespondiert harmonisch mit dem Ausbau der
öffentlichen Verkehrsfläche, so dass sich ein städtebaulich hochwertiges
Gesamtbild ergibt. Die Kostentragung regeln die anliegenden
Grundstückseigentümer auf privatrechtlicher Ebene untereinander.
Die APAG
beabsichtigt, den Zugang an der Rückseite des Parkhauses „Elisengalerie“
behindertengerecht zu erweitern. Hierfür ist im Bereich der öffentlichen
Verkehrsfläche der Wespienstraße die Errichtung einer Behindertenrampe sowie
einer Aufzugsanlage geplant. Hierbei handelt es sich um eine Sondernutzung im
Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein – Westfalen.
Diesbezüglich wird die Stadt Aachen eine gesonderte Vereinbarung mit der APAG
treffen.
Das Projekt „Kaufhof / Galeria“ soll im Juni / Juli eröffnet werden. Zu diesem Zeitpunkt soll entsprechend das gesamte Umfeld einschließlich der Wespienstraße attraktiv gestaltet und fertig gestellt sein. Um dies zu gewährleisten, muss mit den maßgeblichen Tiefbauarbeiten spätestens Ende Februar / Anfang März begonnen werden. Die Ausbauträgerin ist also gehalten, unverzüglich mit dem Ausbau der Wespienstraße zu beginnen. Es wurde daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, sowohl für die Bezirksvertretung Aachen – Mitte als auch den Verkehrsausschuss entsprechende Dringlichkeitsentscheidungen fassen zu lassen und diese in den nachfolgenden Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen – Mitte am 16.03.2005 (Empfehlung) und des Verkehrsausschusses am 17.03.2005 (Entscheidung) genehmigen zu lassen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
finanzielle
Kostenbeteiligung i. H. v. ca. 30.000,00 € sowie die Lieferung von Großpflaster
und Pollern (Aachener Modell)
Die entsprechenden Deckungsmittel stehen bei der
Haushaltsstelle 9.63200.95500.8 (Reihplatz, Verbindung Wespienstraße /
Reihstraße, Erneuerung) zur Verfügung.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Beiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein – Westfalen (KAG NW)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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