Entscheidungsvorlage - B 03/0020/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen – Mitte nimmt die Ausbauplanung  der Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b) für den Endausbau der Wespienstraße sowie die vorgenannte Kostentragung zur Kenntnis und genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 25.02.2005.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung  der Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b) für den Endausbau der Wespienstraße sowie die vorgenannte Kostentragung zur Kenntnis und beschließt, diese zum Bestandteil der Änderung des Ausbauvertrages „Umlegung der Wespienstraße“ gemäß § 2 (Option) zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu nehmen. Er genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 04.03.2005.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nachdem in Folge des Hochbauprojektes „Kaufhof“ die Umlegung der Wespienstraße im Bereich von Borngasse bis Reihstraße einschließlich des Kanals erforderlich wurde, wurde diese Straße als Baustraße wieder hergestellt. Nunmehr liegt die Planung der Kempen Ingenieurgesellschaft vom 21.02.2005 (Projekt 03 – 198 Blatt T20 – b) für den Endausbau der Wespienstraße einschließlich der Anbindung an die Reihstraße und der privaten Platzanlage (Reihplatz) vor.

 

Im Ausbauvertrag wurde ein kostengünstiger konventioneller Endausbau vereinbart (Gehwege in einem einfachen Betonplattenbelag auf frostsicherem RCL –Unterbau, Fahrbahn in Asphalt sowie eine übliche innerstädtische Beleuchtung). Es wurde jedoch die Option offen gelassen, dass auf Kosten der Ausbauträgerin ein städtebaulich höherwertiger Oberflächenbelag als der vorgenannte eingebaut sowie eine dem Projekt entsprechende Beleuchtung erstellt werden kann. Für die Wahrnehmung der letztgenannten Option durch die Ausbauträgerin bedarf es gemäß § 17 des Ausbauvertrages einer schriftlichen Vertragsänderung. Nach mehreren Diskussionsrunden haben sich die Ausbauträgerin und die zuständigen Fachbereiche auf eine städtebaulich sehr hochwertige Ausbauart geeinigt, die über die im Vertrag vereinbarte Option weit hinaus geht. Daher ist nunmehr auch eine Beteiligung der Stadt an den hieraus resultierenden Mehrkosten wie oben genannt vorgesehen, was in der erforderlichen schriftlichen Vertragsänderung zu regeln ist.

 

Die Wespienstraße erhält einen niveaugleichen Ausbau unter Beibehaltung des Separationsprinzips.

 

Fahrbahn

Die Fahrbahn der Wespienstraße wird entgegen der vorherigen Planung vom Parkhaus in Richtung des Kauhofes verschoben. Hierdurch entfällt die provisorische Ausbuchtung des Gehweges vor dem Parkhaus, so dass die Fahrbahn durchgängig in einer Mindestbreite von 5,50 m angelegt werden kann. Die Fahrbahn wird im Bereich von Borngasse bis ca. 5 m vor die Einmündung des Reihplatzes in Asphalt befestigt, der durch mehrere horizontale Großpflasterbänderungen aus Grauwacke 12/16/13 unterbrochen wird. Die übrige Fahrbahn wird ebenso wie der Einmündungsbereich der Reihstraße  nach Absetzung durch eine Großpflasterbänderung (wie vor) in Kleinpflaster aus Blaubasalt 9/11/13 befestigt. Das Kleinpflaster wird ebenfalls durch Großpflasterbänderungen aufgelockert. Das Großpflaster aus Grauwacke trennt darüber hinaus als dreizeilige Rinne die Fahrbahn vom Gehweg.

 

Gehweg

Der Gehweg auf der südwestlichen Seite der Wespienstraße wird durchgehend in einer Breite von 2 m angelegt. Durch die Verschiebung der Fahrbahn verbleibt jedoch lediglich ein 0,60 m breiter Gehwegstreifen in der öffentlichen Verkehrsfläche, der übrige Gehweg verläuft auf dem Grundstück der Ausbauträgerin. Der Gehweg wird in Betonsteinplatten 30/30/10 im Diagonalverband angelegt. Der Gehweg auf der südöstlichen Seite wird auf einer Breite zwischen 2,00 m und ca. 10,00 m in Betonsteinplatten 30/30/6 im Diagonalverband ausgebaut. Die Grundstücksein- und –ausfahrten werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 befestigt. Beide Gehwege werden durch Kleinpflasterbänderungen in Blaubasalt 9/11/13 aufgelockert und im Bereich der Betonsteinplatten zur Fahrbahn hin abgepollert.

 

Beleuchtung

Die Herstellung der Beleuchtung erfolgt in Abstimmung mit der STAWAG.

 


Kostentragung

Die Stadt trägt die Kosten, die für einen kostengünstigen, konventionellen Ausbau entstehen würden sowie die Mehrkosten, die aus der städtebaulich sehr hochwertigen Ausbauart resultieren, die über die im Vertrag vereinbarte Option weit hinaus geht. Die übrigen Kosten gehen zu Lasten der Ausbauträgerin.

 

Ergänzende Informationen

Die nun folgenden Ergänzungen sind nicht Bestandteil des Beschlusses, sie dienen lediglich der Information:

Der Ausbau des privaten Reihplatzes erfolgt städtebaulich höherwertiger als bisher vorgesehen. Die Fahrbahn wird ebenfalls in Natursteinpflaster 10/20/10 mit Großpflasterbänderungen in Grauwacke 12/16/13 befestigt. Der nördliche Gehweg wird im Granit – Naturstein Padang dark 30/30/10 ausgebaut, am südlichen Rand erfolgen umfangreiche Anpassungsarbeiten an die vorhandenen Wegeflächen. Der Ausbau der privaten Fläche korrespondiert harmonisch mit dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass sich ein städtebaulich hochwertiges Gesamtbild ergibt. Die Kostentragung regeln die anliegenden Grundstückseigentümer auf privatrechtlicher Ebene untereinander.

Die APAG beabsichtigt, den Zugang an der Rückseite des Parkhauses „Elisengalerie“ behindertengerecht zu erweitern. Hierfür ist im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche der Wespienstraße die Errichtung einer Behindertenrampe sowie einer Aufzugsanlage geplant. Hierbei handelt es sich um eine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein – Westfalen. Diesbezüglich wird die Stadt Aachen eine gesonderte Vereinbarung mit der APAG treffen.

 

Das Projekt „Kaufhof / Galeria“ soll im Juni / Juli eröffnet werden. Zu diesem Zeitpunkt soll entsprechend das gesamte Umfeld einschließlich der Wespienstraße attraktiv gestaltet und fertig gestellt sein. Um dies zu gewährleisten, muss mit den maßgeblichen Tiefbauarbeiten spätestens Ende Februar / Anfang März begonnen werden. Die Ausbauträgerin ist also gehalten, unverzüglich mit dem Ausbau der Wespienstraße zu beginnen. Es wurde daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, sowohl für die Bezirksvertretung Aachen – Mitte als auch den Verkehrsausschuss entsprechende Dringlichkeitsentscheidungen fassen zu lassen und diese in den nachfolgenden Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen – Mitte am 16.03.2005 (Empfehlung) und des Verkehrsausschusses am 17.03.2005 (Entscheidung) genehmigen zu lassen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

finanzielle Kostenbeteiligung i. H. v. ca. 30.000,00 € sowie die Lieferung von Großpflaster und Pollern (Aachener Modell)

Die entsprechenden Deckungsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 9.63200.95500.8 (Reihplatz, Verbindung Wespienstraße / Reihstraße, Erneuerung) zur Verfügung.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

Beiträge gem. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein – Westfalen (KAG NW)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...