Entscheidungsvorlage - FB 61/1223/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung vereinfacht zu ändern, und diese I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 517

– Breslauer Straße – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 517 in der vorliegenden Fassung vereinfacht zu ändern, und diese I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 517 – Breslauer Straße – gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 517 (ohne Name) ist 1977 in Kraft getreten und sollte die Voraussetzungen schaffen für die Ansiedlung von teilweise großflächigen Gewerbe- und Industriebetrieben östlich der Aachener Innenstadt. Durch die Anlage mehrerer leistungsfähiger Straßen sollten die Verkehrsverhältnisse verbessert und dem steigenden Verkehrsaufkommen Rechnung getragen werden. Für die Landesstraßen Berliner Ring und Breslauer Straße wurden beidseitig auf gesamter Länge Zu- und Ausfahrtsverbote festgesetzt.

 

Für die Breslauer Straße läuft derzeit ein Verfahren zur Umwidmung von einer Landesstraße zur Gemeindestraße. Das im Bebauungsplan festgesetzte Zufahrtsverbot soll im Zuge dessen aufgehoben werden, um den anliegenden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Grundstücke direkt an die leistungsfähige Breslauer Straße anzubinden. Auf diese Weise kann das Verkehrsaufkommen in den angrenzenden wenig leistungsfähigen Straßen, die teilweise durch Wohngebiete führen, deutlich verringert werden. Von zwei Unternehmen liegen bereits Planungen von Zufahrten vor.

 

Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehene Änderung nicht berührt werden, kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

 

Durch die geplante Änderung des Bebauungsplans sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Deshalb sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich. Es liegen auch keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH- oder Vogelschutzgebietes vor.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bebauungsplan Nr. 517 vereinfacht zu ändern und die I. (vereinfachte) Änderung in der vorliegenden Fassung öffentlich auszulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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