Entscheidungsvorlage - B 06/0021/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzung:Bestellung des Mitgliedes des Aufsichtsrates der „ Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen- Heerlen N.V. - GOB N.V.“ und der „Avantis Services N.V.“gem. § 113 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.11.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Entsprechend den bereits übersandten Erläuterungen scheidet ein Aufsichtsratsmitglied der GOB N.V.
und der Avantis Services N.V. nach den jeweiligen satzungsrechtlichen Regelungen u.a. mit Beendigung der Hauptversammlung, in der der Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seiner Amtszeit behandelt wird, aus.
Ursprünglich bestand seitens der Gesellschaften die Absicht, die Frist zur Feststellung der
Jahresabschlüsse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2008 durch Beschluss der
Hauptversammlungen bis zum 31.12.2009 zu verlängern.
Nunmehr sind für den 30.11.2009 Hauptversammlungen beider Gesellschaften terminiert, in denen auf Empfehlung der jeweiligen Aufsichtsräte die Jahresabschlüsse 2008 festgestellt werden sollen.
Mit Umlaufbeschluss vom 26.10.2004 wurde Ratsherrn Karl Schultheis das Mandat durch die
Hauptversammlungen der Gesellschaften übertragen. Das jeweilige Mandat endet mit Beendigung der
Hauptversammlungen beider Gesellschaften am 30.11.2009.
Nach Artikel 21 Abs. 3 der Satzung der GOB N.V. und Artikel 18 C Abs. 3 der Satzung der Avantis
Services N.V. kann ein ausscheidendes Mitglied ein weiteres Mal bestellt werden, solange es das Alter von siebzig Jahren nicht erreicht hat.
Bis zur Wahl durch die Hauptversammlungen am 30.11.2009 bleibt Ratsherr Schultheis ordentliches
Mitglied der Aufsichtsräte der GOB N.V. und Avantis Services N.V.
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 der Satzung der GOB N.V. werden die Mitglieder des Aufsichtsrates von der
Hauptversammlung aufgrund eines bindenden Vorschlags der jeweiligen Aktionäre gewählt. Für die
Avantis Services N.V. gilt nach Artikel 18 Abs. 2 der Satzung die gleiche Regelung.
Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern der Aufsichtsräte ist in den Satzungen beider
Gesellschaften nicht vorgesehen.