Entscheidungsvorlage - FB 01/0032/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt gemäß §§ 7, 27 GO NRW die als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Bildung des Integrationsrats der Stadt Aachen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 24. Juni 2009 beschloss der Landtag NRW das "Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden" (verkündet am 17.07.2009) und änderte damit den § 27 GO NRW, der die Bildung von "Integrationsräten" bzw. "Integrationsausschüssen" zwingend vorsieht.

 

Die neue Wahlordnung stützt sich im Wesentlichen auf die bisherige "Wahlordnung für die Wahl des Migrationsrats der Stadt Aachen" von 2004. Die Änderungen ergeben sich aus der Neufassung des § 27 GO NRW und dem entsprechend anzuwendenden Kommunalwahlgesetz NRW.

 

 

Wesentliche Änderungen:

 

-                      Wegfall des persönlichen Vertreters

-                      Wahltermin spätestens innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der Wahlzeit des Rates (§ 3 WahlO)

-                      Wahlberechtigung für Deutsche, die in den letzten 5 Jahren vor der Wahl eingebürgert worden sind (§ 8 WahlO).

-                      Wählbar sind neben Ausländer/innen alle Bürger/innen der Stadt Aachen, die mindestens 18 Jahre alt sind (§ 10 WahlO).

 

 

Weitere Änderungen sind primär stilistischer Natur.

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Anlagen

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