Entscheidungsvorlage - FB 61/0033/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße/ Feldchen.                  

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße/ Feldchen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße/ Feldchen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich in den Stadtbezirken Aachen-Laurensberg und Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße/ Feldchen.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW am 01.04.2009 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes – Krefelder Straße/ Feldchen - für den Planbereich in den Stadtbezirken Aachen-Mitte, Aachen-Haaren und Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Krefelder Straße, Feldchen und Strangenhäuschen beschlossen.

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage einer Multifunktionsfläche z.B. für Veranstaltungen und Ausstellungen zu schaffen.

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanesliegen die Grundstücke Feldchen13 und Feldchen 15. Für diese Grundstücke liegen der Verwaltung Baugesuche zur Errichtung einer Halle bzw. einer Lagerhalle vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der beantragten Vorhaben gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Die Zurückstellung der Vorhaben läuft zum 13.02.2010 bzw. zum 04.06.2010aus.

 

Da der Bebauungsplan bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtsgültigkeit erlangt haben wird, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhaben erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für die Grundstücke Feldchen 13 und Feldchen 15 eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Baugesuche rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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