Entscheidungsvorlage - FB 61/0032/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 €, kassenwirksam in 2010 auf dem ASK B 12010282 - 7852282 Büchel/ Ursulinerstraße, Gestaltung des öffentlichen Raums.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2009 den Beschluss zur Umgestaltung der Ursulinerstraße gefasst.

 

Hierzu stehen im Haushalt unter ASK B 12010282 - 7852282 Büchel/ Ursulinerstraße, Gestaltung des öffentlichen Raums, für das Haushaltsjahr 2009 Mittel in Höhe von 579.000 € zur Verfügung, für 2010 ist ein Ansatz von 270.000 € eingeplant. Zudem besteht in 2009 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 160.000 €, die mit dem bisher vergebenen Auftragsvolumen jedoch bereits ausgeschöpft ist.

 

Zwar sind in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 insgesamt ausreichend Mittel zur Realisierung der Maßnahme vorhanden, der Baustellenfortschritt erfordert jedoch noch in 2009 weitere Beauftragungen, insbesondere im Zusammenhang mit den notwendigen archäologischen Untersuchungen. Hierzu wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 €, kassenwirksam in 2010 benötigt.

 

Da es sich um eine erhebliche Verpflichtungsermächtigung im Sinne des § 83 GO NRW i.V.m. § 85 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Auftragsachkonto B 12010243- 7852243 Kornelimünster-West, Erschließung, wo eine Verpflichtungsermächtigung von 973.000 € eingeplant wurde, die in 2009 nicht in dieser Höhe benötigt wird.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für das Haushaltsjahr 2009 wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000€, kassenwirksam in 2010 benötigt.

Ein Deckungsvorschlag ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

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