Entscheidungsvorlage - FB 61/0043/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
II. (vereinfachte) Änderung Bebauungsplan Nr. 607 - Franzstraße / Alexianergraben -hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Bereich des Citycenters die II. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 Franzstraße / Alexianergraben - im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Bereich des Citycenters an der Franzstraße / Alexianergraben besteht der seit 1973 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 607, der hier ein Kerngebiet festsetzt.
Im November wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, die vorsieht, im 1. Obergeschoss ein Entertainment-Center mit 4 Spielotheken einzurichten. Bei dieser Nutzung handelt es sich um eine so genannte Vergnügungsstätte, die in einem Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO allgemein zulässig ist.
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 28.06.1988 das Entwicklungskonzept der Stadt Aachen betreffend die planungsrechtlich Regelung für die Genehmigung/ Ablehnung von Spielhallen und Vergnügungsstätten beschlossen. Planerische Zielsetzung dieses Konzeptes ist es, im Stadtgebiet Aachen Spielhallen in Besonderen Wohngebieten, Mischgebieten und Kerngebieten nicht zuzulassen. Vielmehr sollen diese nur in der Aachener Innenstadt in Teilbereichen der Peterstraße zwischen dem Hansemannplatz und der Kurhaus-/ Blondelstraße sowie der Monheimsallee zugelassen werden.
Entsprechend dieser Zielsetzung soll der Bebauungsplan Nr. 607 gemäß § 13 BauGB vereinfacht geändert werden, indem eine ergänzende Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten aufgenommen wird.
Um die Bauvoranfrage fristgerecht zurückstellen zu können, ist es erforderlich, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Beschluss in Form einer Dringlichkeitsentscheidung fasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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135,3 kB
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