Kenntnisnahme - FB 36/0004/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Einrichtungszeitraum 2003-2013 sind im siebten Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Brander Waldes zu planen.

 

a) Holzeinschlag

*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

 Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

 

Im Hiebssatz eines Forstbetriebes findet die Planung der Holznutzung ihren zahlenmäßigen Ausdruck. Der Hiebssatz wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.

Aus dieser Planung geht hervor, dass im Brander Wald jährlich 988 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Der abgeglichene Hiebssatz summiert die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan auf und stellt dar, was im Folgejahr genutzt werden müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2). Dies ist aufgrund von Markgegebenheiten, waldbaulichen Notwendigkeiten und nicht beeinflussbaren Faktoren (Insekten, Sturm, Metallsplitter bei Buche und Eiche usw.) jedoch nicht immer realisierbar.

 

Im Forstwirtschaftsjahr 2010 könnte der Forstbetrieb 1713 fm einschlagen, geplant sind jedoch lediglich 435 fm. Hintergrund ist der nach wie vor schlechte Absatzmarkt für Laubschnittholz, der auf national und international auf niedrigem Niveau stagniert. Der Export von sägefähigem Buchenstammholz ging beispielsweise im ersten Quartal 2009 gegenüber dem Vorjahr um rund 50 % zurück, bei sägefähigem Eichenstammholz sanken die deutschen Exporte um 32 %. Dies blieb nicht ohne negative Folgen für die Nachfrage nach Laubstammholz. Nur Energieholz ist derzeit problemlos abzusetzen; die Preise tendieren leicht nach oben.

Nadelholzeinschläge (insbesondere Fichte) wurden für das kommende Forstwirtschaftsjahr trotz steigender Nachfrage für Fichtenrundholz noch zurückhaltend geplant, da die Holzvorräte durch verschiedene Kalamitätsereignisse (Sturm, Käfer) stark gelitten haben. Der geplante Fichteneinschlag in Abteilung 231 B1 dient der Auflichtung des Bestandes. Unter dem aufgelichteten Kronendach sollen mit Geldern für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Buchen gepflanzt werden werden.

 

Darüber hinaus wird im Forstwirtschaftsjahr 2010 ein Fichteneinschlag mit Harvester in Abteilung 232 A nachgeholt, der bereits im vergangenen Jahr genehmigt wurde, aber aufgrund von Absatzschwierigkeiten des Einschlagsunternehmers zurückgestellt werden musste.

 

b) Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

Für das kommende Forstwirtschaftsjahr sind keine Pflanzungen vorgesehen. Die Wiederaufforstungen und Nachbesserungen auf den Windwurfflächen (Kyrill) sind abgeschlossen, mit gutem Pflanzerfolg. Größere Freiflächen sind seither nicht entstanden.

 

Kulturpflege

Diese Arbeiten fallen überwiegend in den Sommermonaten (zweites und drittes Quartal) an. In der Kulturpflege werden bei Bedarf junge Bestände gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn frei geschnitten. Insbesondere auf Freiflächen und in sehr lichten Beständen besteht die Gefahr, dass sich diese Konkurrenz gegenüber den gepflanzten Bäumen durchsetzt und den Erfolg der Pflanzung gefährdet. Geplant ist zunächst ein einmaliger Freischnitt auf 2,5 ha; je nach Entwicklung kann ein zweiter Freischnitt erforderlich werden.

 

Jungwuchspflege

Aufgrund der konsequenten Pflegemaßnahmen in den vergangenen Jahren sind für das Forstwirtschaftsjahr 2010 keine Eingriffe vorgesehen.

 

Wegebau/Wegeunterhaltung

Die Unterhaltungsarbeiten an den überwiegend sand-wassergebundenen Wegen sollen - wie in der Vergangenheit - regelmäßig fortgeführt werden. Eine konsequente Instandhaltung der Wege durch betriebseigene Geräte zur Profilierung der Wege und durch den Einsatz von Grabenfräsen (Vergabe an Fremdfirmen) stellt die rasche Wasserableitung vom Wegekörper und den notwendigen Abfluss der Niederschläge aus dem Graben sicher. So können dauerhafte Schäden und teure Instandsetzungsmaßnahmen verhindert werden.

 

 


c) Fremdaufträge

       Rückekosten: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 5.000 Euro kalkuliert.

       Verkehrssicherungsmaßnahmen: 3.000 Euro

       Unterhaltungsarbeiten an Wegen, Gräben und Böschungen (Grabenfräse, Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 2.000 Euro

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 10.000 € durch Vergabe von Fremdaufträgen

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