Kenntnisnahme - FB 61/0011/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Ortseingang Aachen-Haaren, Haarener Gracht;Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Haaren/Verlautenheide vom 28.06.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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09.12.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der vorliegende Antrag beinhaltet zwei voneinander getrennte Forderungen, zu denen die Verwaltung wie folgt Stellung nimmt:
1. Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Starenkasten):
Über die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage entscheidet die Unfallkommission für die Stadt Aachen, in der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde, der Polizei sowie weiterer Dienststellen vertreten sind, nach einem festgelegten Verfahren. Als mögliche Standorte kommen Stellen infrage, die von der Unfallkommission als Unfallhäufungsstellen zu behandeln sind und bei denen eine auffällige Häufung von geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfällen eine Behandlung in der Unfallkommission erforderlich macht. Wenn an diesen Stellen trotz aller (mobilen) Maßnahmen keine Verhaltensänderung beim Verkehrsteilnehmer erreicht werden konnte, oder an besonderen Gefahrenstellen immer wieder Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße mit Ursache für Verkehrsunfälle sind, werden diese Orte durch Beschluss der Unfallkommission ggf. für eine stationäre Überwachungsanlage vorgesehen.
Die Polizei hat die Unfälle für die Haarener Gracht in den letzten drei Jahren ausgewertet. Zwar haben sich im weiteren Verlauf einige Unfälle mit Personen- und Sachschaden ereignet, keiner dieser Unfälle hat sich jedoch im Ortseingangsbereich ereignet. Auch war überhöhte Geschwindigkeit über die in geschlossenen Ortschaften erlaubten 50 km/h nicht unfallursächlich für die registrierten Verkehrsunfälle. Aus diesem Grunde hat die Unfallkommission keine Veranlassung, an der von der CDU-Bezirksfraktion beantragten Stelle über eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu diskutieren. Eine prophylaktische Aufstellung zur Vermeidung evtl. zukünftiger Verkehrsunfälle wird nicht erfolgen, da entsprechende Forderungen an allen anderen Stellen von den dortigen Anwohnern mit gleichen Argumenten eingefordert werden können. Hier stellt das tatsächliche Unfallaufkommen eine objektive Entscheidungshilfe für die Beschlüsse der Unfallkommission dar.
2. Aufwertung des Ortseingangs Haarener Gracht
Anfang Juni 2009 ist der Einplanungsantrag „Verbesserung von Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen" bei der Bezirksregierung Köln gestellt worden, um Fördergelder für die zu verbessernden Ortseingangsbereiche in Aachen einzuwerben. Bei der Einwerbung von Fördergeldern nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Mit der ersten Stufe (dem Einplanungsantrag) wird die Aufnahme in das Programm beantragt. Vorbehaltlich der Bewilligung seitens der Bezirksregierung wird dann der Finanzierungsantrag (2. Stufe) gestellt, bei dem die konkrete Planung im Detail dargestellt werden muss.
Im Bezug auf die Ortseingangsbereiche bedeutet das, dass die Stadt Aachen zurzeit auf eine Bewilligung für das Gesamtkonzept (51 Maßnahmen) zur Aufnahme in das Programm wartet. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung wird der Finanzierungsantrag - aufgrund der hohen Maßnahmenzahl sicherlich gesplittet - bis Mitte nächsten Jahres einzureichen sein. Erst mit Bewilligung des Finanzierungsantrages kann dann mit den Baumaßnahmen begonnen werden, da bei vorzeitigem Beginn die Förderung nicht gezahlt werden muss.
Selbstverständlich bemüht sich die Verwaltung, die Detailplanungen für die einzelnen Ortseingangsbereiche sukzessive zu erstellen. Für die ersten 11 Maßnahmen (1. Priorität) wurden bereits Bestandsaufnahmen vor Ort durchgeführt, sodass nun die Pläne vorliegen, auf deren Grundlage geplant werden kann.
Aus Haaren sind insgesamt vier Ortseingangsbereiche in der 1. Prioritätenstufe des Gesamtkonzepts enthalten. Von diesen vieren waren "Verlautenheidener Straße - Ortseingang Verlautenheide Ost" und "Haarener Gracht - Ortseingang Haaren" die beiden Situationen, die am Schlechtesten in ganz Aachen bewertet wurden. Da die Bearbeitung in der Reihenfolge der Dringlichkeit erfolgt, werden diese beiden Maßnahmen nun auch zuerst bearbeitet. Sobald die Detailplanungen erstellt und abgestimmt wurden, werden sie selbstverständlich den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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