Entscheidungsvorlage - FB 61/0020/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Frankenberger Viertel;hier: Oppenhoffallee, zusätzliche Querungsangebote
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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09.12.2009
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss
a) zwischen den Häusern Oppenhoffallee 26 und 47, (östlich der Einmündung Roonstraße) : Freisperren eines Parkplatzes gegenüber Haus 26 am Mittelstreifen, sowie Absenkung der Bordsteine an beiden Seiten des Mittelstreifens und vor Haus 47,
b) zwischen den Häusern Triebelsstraße 1 und Oppenhoffallee 95:
Freisperren je eines Parkplatzes vor und gegenüber Oppenhoffallee 95, sowie Absenkung der Bordsteine vor Haus 95 und beidseitig der Mittelinsel
zu beschließen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
a) zwischen den Häusern Oppenhoffallee 26 und 47, (östlich der Einmündung Roonstraße) : Freisperren eines Parkplatzes gegenüber Haus 26 am Mittelstreifen, sowie Absenkung der Bordsteine an beiden Seiten des Mittelstreifens und vor Haus 47,
b) zwischen den Häusern Triebelsstraße 1 und Oppenhoffallee 95:
Freisperren je eines Parkplatzes vor und gegenüber Oppenhoffallee 95, sowie Absenkung der Bordsteine vor Haus 95 und beidseitig der Mittelinsel.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand:
Als ein Ergebnis der Zukunftswerkstatt und eines gleichzeitig gestarteten Erneuerungsprozesses des Frankenberger Viertels konnte im Jahr 2007 der Mittelstreifen der Oppenhoffallee von parkenden Fahrzeugen befreit werden.
Das grundsätzliche Ziel der städtebaulichen und sozialräumlichen Aufwertung ist in dem für das Viertel erstellten Rahmenplan dargestellt. Hierzu gehören u.a. die Nutzung des Alleenbereiches als Aufenthalts- und Verweilfläche, wie auch die kurzfristige Verbesserung des Gehwegangebotes und der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger.
Auf dem Mittelstreifen der Oppenhoffallee wurde mittels wassergebundener Decke ein Fußweg angelegt. Querungsmöglichkeiten bestehen heute in den Bereichen Hasslerstraße/Charlottenstraße, Schlossstraße/Zollernstraße/Brabantstraße, Viktoriaallee/Viktoriastraße und Bismarckstraße/Goerdelerstraße. Dazwischen wird der Alleenstreifen im Bereich von einmündenden Seitenstraßen zunehmend gequert, wie deutlich erkennbare Trampelpfade zeigen. Hier müssen die Fußgänger zurzeit zwischen parkenden Fahrzeugen und ohne Bordsteinabsenkungen die Fahrbahn betreten bzw. verlassen.
Stark frequentierte Querverbindungen sind die Bereiche zwischen den Häusern Oppenhoffallee 26 und 47 (östlich der Roonstraße) sowie zwischen den Häusern Triebelsstraße 1 und Oppenhoffallee 95. Weitere Querungsstellen sind nicht erkennbar, da auch im übrigen ein Teil der Oppenhoffallee - außer im Bereich der vorhandenen Signalanlagen - keine attraktiven Ziele vorhanden sind.
Planung:
In den v.g. Bereichen sollen Querungsangebote - mit der Arbeitsgruppe “ Alleen” abgestimmt- geschaffen werden. Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:
a) zwischen den Häusern Oppenhoffallee 26 und 47 - östlich der Einmündung Roonstraße:
Freisperren eines Parkplatzes gegenüber Haus 26 am Mittelstreifen, sowie Absenkung der Bordsteine an beiden Seiten des Mittelstreifens und vor Haus 47. Für dieses Querungsangebot muss ein Parkplatz entfallen. (s. Anlage 1)
b) zwischen den Häusern Triebelsstraße 1 und Oppenhoffallee 95:
Freisperren je eines Parkplatzes vor und gegenüber Oppenhoffallee 95, sowie Absenkung der Bordsteine vor Haus 95 und beidseitig der Mittelinsel.
Hier entfallen zwei Parkplätze. (s. Anlage 2)
Im Bereich der wegfallenden Parkplätze (Länge 5 m) soll jeweils eine Sperrfläche aufgetragen und diese mit je zwei rot-weißen Sperrpfosten versehen werden, um somit das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern.
Weitere Maßnahmen sind für diese beiden Querungsangebote nicht notwendig, da durch vorhandene Grundstückszufahrten, Haltverbote oder vorgezogene abgesenkte Gehwegköpfe Parken nicht erlaubt ist.
Die Kosten für :
6 Bordsteinabsenkungen
3 Sperrflächenmarkierung
6 Sperrpfosten (rot/weiß)
betragen ca. 7.000,– €
Die kalkulierten Kosten können aus dem Produkt-/Sachkonto X 120 100 59 / 7852059 -Frankenberger Viertel, Umsetzung Maßnahmen - finanziert werden.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor; die Querungsangebote zwischen den Häusern Oppenhoffallee 26 und 47 (östlich der Einmündung Roonstraße) und zwischen den Häusern Triebelsstraße und Oppenhoffallee 95, die notwendigen Bordsteinabsenkungen im Bereich des Mittelstreifens,sowie der Sperrflächen und Sperrpfosten zu erstellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | X 120 100 59 / 7852059 | |||
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| Frankenberger Viertel, Umsetzung Maßnahmen | ||
Investitionskosten |
| __________€ | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | 7.000,00 € | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________€ |
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d. | Zuschüsse |
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| __________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
| __________€ | |
| Sachkosten |
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| __________€ |
| Abschreibung |
| __________€ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________€ |
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c. | Zuschüsse |
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| __________€ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________€ | |
c. | Personalkosten |
| __________€ | |
d. | Sachkosten |
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| __________€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________€ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| __________€ |
Von hier können keine weiteren Angaben gemacht werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157 kB
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2
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(wie Dokument)
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142,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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604,8 kB
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