Entscheidungsvorlage - FB 61/0051/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung AC-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Erneuerung der Viktoriaallee zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2009_018_ L1 zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Erneuerung der Viktoriaallee zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss gem. Plan-Nr. 2009_018_ L1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Beschreibung der Baumaßnahme

Es ist vorgesehen, die Viktoriaallee auf einer Gesamtlänge von 400 m komplett auszubauen. Hierbei werden die Gehwege in Breiten zwischen ca. 2,18 m und 3,00 m mit Betonplatten im Diagonalverband und Bischofsmützen  hergestellt. Der Randabschluss entlang der Fassaden erfolgt mit einem 40 - 60 cm breiten Natursteinpflasterstreifen. Zur Vorderseite werden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst. Beidseitig der Fahrbahnen folgt hinter einer 3-zeiligen, 50 cm breiten Naturstein-Großpflasterrinne, ein 1,80 m breiter Längsparkstreifen in Naturstein-Großpflaster. Vor der Herz Jesu Kirche entstehen Schrägparkstreifen, die durch Baumfelder unterbrochen werden. Aufgrund des hohen Parkdrucks wird auf neue Baumanpflanzungen im Bereich der Längsparkstreifen in der Kirchenumfahrt verzichtet.

Der Mittelstreifen der Allee wird als durchgehende Fußwegverbindung bis zum Kirchenvorplatz geführt.

Die Fahrbahnen werden mit einer Breite von 4,50 m, in der Kirchenumfahrt von 5,00 m in Asphaltbeton hergestellt. Eine Ausführung in lärmoptimierter Asphaltbauweise wurde angedacht aber verworfen, da durch die innerstädtische Lage mit kurzen Kreuzungsabständen sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, eine Lärmminderung  gegenüber herkömmlichem Asphalt nicht erzielt wird. In den Kreuzungsbereichen Bismarckstraße und Frankenberger Straße wird der Asphalt durch aufhellende Zuschlagsstoffe farblich abgesetzt und mit Natursteinpflasterstreifen begrenzt. Die Breite dieser Bänderungen reduziert sich von ursprünglich 1,50 m auf 50 cm. In der Turpinstraße werden die Einmündungen in die Kirchenumfahrt auf Gehwegniveau angehoben und mit einem Rundbordstein abgegrenzt. Die Signalanlage am Knoten Bismarckstraße wird abgebaut und eine rechts-vor-links Verkehrsregelung eingerichtet. 

Mit den Arbeiten kann voraussichtlich im März 2010 begonnen werden. Die Bauzeit ist mit 11 Monaten angesetzt.

 

Versorgungsleitungen / Beleuchtung

Die STAWAG erneuert zwischen Oppenhoffallee und Bismarckstraße in Teilbereichen den Kanal.

Im Zuge der Straßenbauarbeiten werden Versorgungsleitungen mitverlegt und eine neue Straßenbeleuchtung erstellt.

Die Viktoriaallee ist mit der Oppenhoffallee gestalterisches Rückgrat des Frankenberger Viertels. Deshalb wurde als Ergebnis der Zukunftswerkstatt in der Rahmenplanung unter anderem vorgeschlagen, in beiden Alleen zug um zug eine mittige Fußwegebeleuchtung anzuordnen.

Im Rahmen der Baumaßnahme Viktoriaallee können die technischen Vorbereitungen für diese Beleuchtung getroffen werden, die eine spätere Realisierung erleichtern. Gegenwärtig werden Fördermöglichkeiten dafür ausgelotet.

 

Finanzierung                             

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme “Viktoriaallee” betragen voraussichtlich 1.550.000 EUR.

Unter dem Auftragssachkonto B 12010010 - 7852010  “Viktoriaallee, Erneuerung” stehen Mittel von insgesamt  1.125.000 € zur Verfügung. Der bestehende Haushaltsansatz bezieht sich auf den Planungsstand von 2004. Seinerzeit wurde noch von einer Gehwegerneuerung abgesehen. Durch die Rahmenplanung Frankenberger Viertel mit Einbeziehung der Zukunftswerkstatt, bekam die Viktoriaallee einen neuen Stellenwert. Jetzt erfolgte eine komplette Umplanung mit Querschnittsverschiebung und Erneuerung der Nebenanlagen. Dadurch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 425.000 EUR.

 

Der ursprüngliche Haushaltsansatz von 1.125.000 EUR wäre damit auf 1.550.000 EUR aufzustocken.

Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung im Hh-Jahr 2009 aus dem  Auftragssachkontos  B 12010025 - 7852025  “Trierer Straße, Umbau”.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werden die Ansatzmittel entsprechend umgeschichtet.

  

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG NW zu erheben sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden Baukosten in Höhe von etwa 1.550.000 EUR anfallen. Ein Deckungsersatz für die z. Zt. noch nicht eingeplanten Mehrkosten von 425.000 EUR ergibt sich aus der Sachverhaltsdarstellung.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ergeben.

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Anlagen

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