Kenntnisnahme - BA 3/0005/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung durch den Bezirksvorsteher
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Verfasst von:
- BA 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.12.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW werden die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem Bezirksvorsteher eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche
Ergänzung:
„So
wahr mir Gott helfe.“
(Bei wiedergewählten Bezirksvertretungsmitgliedern genügt
ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher
erfolgte Verpflichtung.)