Kenntnisnahme - BA 3/0005/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

 

 

In Vertretung

 

 

(Lindgens)

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW werden die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem Bezirksvorsteher eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

 

            „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

            wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

            beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

            Mögliche Ergänzung:

            „So wahr mir Gott helfe.“

 

(Bei wiedergewählten Bezirksvertretungsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)

Loading...